Schreiben bereitlegen
Vergleichen Sie den Namen des Schuldners und das gerichtliche Aktenzeichen. Nutzen Sie den Zugang, der Ihnen für dieses Verfahren mitgeteilt wurde.
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Informationen zu Insolvenzverfahren und angemeldeten Forderungen: Hier gelangen Sie zum Gläubigerinformationssystem und finden Orientierung für den Zugang.
GLÄUBIGERINFORMATION ONLINE
Sie haben ein Schreiben mit einem Zugang zum Bereich „rabartelt“ erhalten? Über den folgenden Link öffnen Sie das externe Forderungsportal. Halten Sie Ihr Verfahrensschreiben und den darin mitgeteilten Zugangscode bereit.
Zum ForderungsportalÖffnet meine-forderung.info in einem neuen Tab.
WAS DAHINTERSTECKT
ReQuest ist das Gläubigerinformationssystem der R&L Software GmbH. Insolvenzverwaltungen können darüber Verfahrensinformationen, Dokumente und Angaben zur Forderungsprüfung bereitstellen. Gläubiger können freigegebene Informationen einsehen; persönliche Forderungsdaten sind über individuelle Zugangscodes geschützt.
Das Portal unterstützt außerdem die Online-Anmeldung von Forderungen. Welche Funktionen und Unterlagen in Ihrem konkreten Verfahren verfügbar sind, bestimmt die zuständige Insolvenzverwaltung. Richten Sie sich deshalb nach dem zugehörigen Anschreiben und den Hinweisen im Portal.
Informationen des SystemanbietersIN DREI SCHRITTEN
Vergleichen Sie den Namen des Schuldners und das gerichtliche Aktenzeichen. Nutzen Sie den Zugang, der Ihnen für dieses Verfahren mitgeteilt wurde.
Folgen Sie dem Link und den dortigen Hinweisen. Für geschützte Informationen geben Sie Ihren individuellen Zugangscode ein.
Achten Sie auf das Datum der Informationen, den Forderungsstatus und vorhandene Dokumente. Speichern Sie benötigte Unterlagen für Ihre eigenen Aufzeichnungen.
FORDERUNGEN RICHTIG EINORDNEN
Eine offene Rechnung und eine im Insolvenzverfahren angemeldete Forderung sind nicht dasselbe. Für eine Anmeldung sind insbesondere der Betrag und der Grund der Forderung nachvollziehbar anzugeben; die maßgeblichen Belege gehören dazu. Hinweise zur konkreten Einreichung und zur Anmeldefrist finden Sie im Eröffnungsbeschluss beziehungsweise im Schreiben der Insolvenzverwaltung.
Prüfen Sie vor einer Übermittlung, ob das richtige Verfahren ausgewählt ist und ob Ihre Angaben vollständig sind. Bewahren Sie eine Eingangsbestätigung auf, sofern eine solche bereitgestellt wird. Aus dem bloßen Aufruf der Informationsseite lässt sich weder eine Anmeldung noch eine Fristwahrung ableiten.
Wenn eine Forderung bestritten wird, Unterlagen fehlen oder ein gerichtliches Schreiben eine Reaktion verlangt, sollten Sie den Inhalt zeitnah prüfen lassen. Der angezeigte Status allein beantwortet nicht jede Frage zu Ihren Rechten. Eine Übersicht zum rechtlichen Hintergrund finden Sie auf unserer Seite zum Insolvenz- und Sanierungsrecht.
§ 174 InsO – Anmeldung der ForderungenFRAGEN ZUM ZUGANG
Das externe Gläubigerinformationssystem ReQuest bietet Informationen zu den dort freigeschalteten Insolvenzverfahren. Der hier verlinkte Bereich gehört zum Zugang rabartelt. Die verfügbaren Angaben und Dokumente hängen vom jeweiligen Verfahren und Ihrer Zugangsberechtigung ab.
Für das externe Forderungsportal benötigen Sie keinen ChatGPT-Account. Geschützte Forderungsinformationen werden dort über einen individuellen Zugangscode aufgerufen. Verwenden Sie die Angaben aus Ihrem Verfahrensschreiben.
Prüfen Sie zunächst das Anschreiben zum Insolvenzverfahren. Falls Sie keinen Code finden oder der Zugang nicht funktioniert, wenden Sie sich an die dort genannte Insolvenzverwaltung. Nennen Sie den Schuldner, das gerichtliche Aktenzeichen und Ihre Gläubigerbezeichnung. Teilen Sie Ihren Zugangscode nicht über ein allgemeines Kontaktformular mit.
ReQuest unterstützt grundsätzlich Online-Forderungsanmeldungen. Ob diese Funktion für Ihr Verfahren bereitsteht und welche Form sowie Nachweise erforderlich sind, entnehmen Sie dem Portal und dem Schreiben der Insolvenzverwaltung. Der bloße Portalaufruf ist keine Forderungsanmeldung.
Ein Verfahren oder einzelne Informationen können nur nach Eingabe eines Zugangscodes sichtbar sein. Aus einer fehlenden Anzeige folgt weder, dass kein Insolvenzverfahren besteht, noch dass Ihre Forderung abgelehnt wurde. Klären Sie die Zuordnung anhand des gerichtlichen Aktenzeichens mit der zuständigen Stelle.
Eine Forderungsanzeige ist keine Auszahlungszusage. Anmeldung, Prüfung und Feststellung einer Forderung sowie eine spätere Verteilung sind unterschiedliche Schritte. Maßgeblich sind der konkrete Prüfungsstand und die weiteren Verfahrensinformationen.
SIE KOMMEN NICHT WEITER?
Halten Sie das gerichtliche Aktenzeichen und den Namen des Schuldners bereit. Maßgeblich bleibt die im Verfahrensschreiben genannte Ansprechperson.