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RECHTSWISSEN VON BT RECHTSANWÄLTE

Wissen zu Handels- und Gesellschaftsrecht

Von der Gründung über die Zusammenarbeit von Gesellschaftern bis zur Unternehmensnachfolge: Klare Zuständigkeiten und passende Verträge schaffen eine belastbare Grundlage.

DER EINSTIEG

Handels- und Gesellschaftsrecht verständlich erklärt

Zum ausführlichen Ratgeber

Unternehmerische Entscheidungen berühren häufig mehrere Ebenen. Die Gesellschaft kann Vertragspartner sein, während die Geschäftsführung die Entscheidung vorbereitet und Gesellschafter zustimmen müssen. Persönliche Sicherheiten kommen gegebenenfalls hinzu. Deshalb beginnt die Prüfung mit der betroffenen Rechtsform, den handelnden Personen und den vorhandenen Vereinbarungen. Eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung muss auch zu Satzung, Vertretungsbefugnissen und dem tatsächlichen Ablauf im Unternehmen passen.

Bei neuen Verträgen sind Leistung, Vergütung, Verantwortlichkeiten und die Behandlung von Änderungen zentrale Ausgangspunkte. Bei einem Gesellschafterkonflikt kommen Beschlussunterlagen, Einladungen und bisherige Absprachen hinzu. Eine Übertragung von Anteilen kann weitere Beteiligte und besondere Formvorgaben betreffen. Unternehmensnachfolge sollte deshalb zeitlich vorbereitet werden. Wenn gleichzeitig Liquiditätsprobleme auftreten, ist die insolvenzrechtliche Einordnung eigenständig und unverzüglich zu behandeln.

Fragen, die bei der Einordnung helfen

  • Wer ist Vertragspartner, Gesellschafter und zur Vertretung befugt?
  • Welche Entscheidung soll zu welchem Zeitpunkt verbindlich getroffen werden?
  • Welche Zustimmung, Finanzierung oder persönliche Sicherheit wird benötigt?

Beiträge zu Handels- und Gesellschaftsrecht

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Wichtige Begriffe im Lexikon

Wenn aus Orientierung eine konkrete Frage wird

Eine sorgfältige Vorbereitung verbindet die rechtliche Prüfung mit einer verständlichen Beschreibung des geplanten Geschäfts. Daraus lässt sich ein Auftrag zur Vertragsgestaltung, Verhandlung oder Vertretung entwickeln. Bestehende Steuerberater und weitere fachliche Berater können nach Abstimmung einbezogen werden. Die Kanzlei klärt mit Ihnen den konkreten Umfang; eine wirtschaftliche Entwicklung oder Finanzierung kann anwaltliche Beratung nicht garantieren.

DER ERSTE SCHRITT BEGINNT MIT EINEM GESPRÄCH

Was auch ansteht.
Sprechen wir darüber.

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