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Wissen zu Handels- und Gesellschaftsrecht
Von der Gründung über die Zusammenarbeit von Gesellschaftern bis zur Unternehmensnachfolge: Klare Zuständigkeiten und passende Verträge schaffen eine belastbare Grundlage.
Unternehmerische Entscheidungen berühren häufig mehrere Ebenen. Die Gesellschaft kann Vertragspartner sein, während die Geschäftsführung die Entscheidung vorbereitet und Gesellschafter zustimmen müssen. Persönliche Sicherheiten kommen gegebenenfalls hinzu. Deshalb beginnt die Prüfung mit der betroffenen Rechtsform, den handelnden Personen und den vorhandenen Vereinbarungen. Eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung muss auch zu Satzung, Vertretungsbefugnissen und dem tatsächlichen Ablauf im Unternehmen passen.
Bei neuen Verträgen sind Leistung, Vergütung, Verantwortlichkeiten und die Behandlung von Änderungen zentrale Ausgangspunkte. Bei einem Gesellschafterkonflikt kommen Beschlussunterlagen, Einladungen und bisherige Absprachen hinzu. Eine Übertragung von Anteilen kann weitere Beteiligte und besondere Formvorgaben betreffen. Unternehmensnachfolge sollte deshalb zeitlich vorbereitet werden. Wenn gleichzeitig Liquiditätsprobleme auftreten, ist die insolvenzrechtliche Einordnung eigenständig und unverzüglich zu behandeln.
Fragen, die bei der Einordnung helfen
- Wer ist Vertragspartner, Gesellschafter und zur Vertretung befugt?
- Welche Entscheidung soll zu welchem Zeitpunkt verbindlich getroffen werden?
- Welche Zustimmung, Finanzierung oder persönliche Sicherheit wird benötigt?
Beiträge zu Handels- und Gesellschaftsrecht
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Handels- und Gesellschaftsrecht · 15.09.2026
GmbH-Anteile: Schenkungsteuer auch ohne Schenkungsabsicht
Leistungen an eine GmbH können den Wert fremder Anteile erhöhen. Der BFH erläutert die schenkungsteuerliche Einordnung und weshalb die persönliche Absicht nicht allein entscheidet.
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Handels- und Gesellschaftsrecht · 15.09.2026
Geschäftsführerhaftung kann nach dem Ausscheiden fortwirken
Das Ende der Organstellung beendet nicht jede Haftungsfrage. Der BGH untersucht die Folgen einer verschleppten Insolvenz und die Bedeutung des früher geschaffenen Risikos.
Beitrag lesenHandels- und Gesellschaftsrecht · 14.09.2026
Gesellschafterstreit: Unterlagen ordnen und Handlungsfähigkeit sichern
Vorbereitung bei Streit über Beschlüsse, Geschäftsführung oder Beteiligungen: Satzung, Interessen, Belege und wirtschaftliche Folgen zusammenführen.
Beitrag lesenWichtige Begriffe im Lexikon
Gesellschafterbeschluss
Mit einem Gesellschafterbeschluss werden Angelegenheiten der Gesellschaft im vorgesehenen Verfahren entschieden. Welche Mehrheiten, Formen und Zuständigkeiten gelten, richtet sich nach Rechtsform, Gesetz und Gesellschaftsvertrag. Nicht jede wichtige…
Begriff verstehenGesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag beschreibt wesentliche Grundlagen einer Gesellschaft. Abhängig von der Rechtsform betrifft er etwa Zweck, Beteiligungen, Organisation und Entscheidungsverfahren. Gesetzliche Mindestanforderungen und Formvorschriften unterscheiden…
Begriff verstehenProkura
Prokura ist eine besonders geregelte handelsrechtliche Vollmacht. Ihr gesetzlicher Umfang ist weitreichend, aber nicht grenzenlos. Für bestimmte Geschäfte gelten Besonderheiten. Die Erteilung, eine mögliche Gesamtprokura und Registerangaben sollten bei…
Begriff verstehenWenn aus Orientierung eine konkrete Frage wird
Eine sorgfältige Vorbereitung verbindet die rechtliche Prüfung mit einer verständlichen Beschreibung des geplanten Geschäfts. Daraus lässt sich ein Auftrag zur Vertragsgestaltung, Verhandlung oder Vertretung entwickeln. Bestehende Steuerberater und weitere fachliche Berater können nach Abstimmung einbezogen werden. Die Kanzlei klärt mit Ihnen den konkreten Umfang; eine wirtschaftliche Entwicklung oder Finanzierung kann anwaltliche Beratung nicht garantieren.
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