Qualifikationen
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Tätigkeitsschwerpunkte
- Insolvenz- und Sanierungsrecht
Kai Bartelt: Insolvenz- und Sanierungsrecht
Kai Bartelt ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Partner und Inhaber der BT-Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Die Kanzlei hat ihren Hauptsitz in Wuppertal. Sein Fachanwaltstitel und seine Funktion sind auf der bisherigen Kanzleiwebsite ausgewiesen.
Ein Schwerpunkt mit unterschiedlichen Perspektiven
Eine wirtschaftliche Krise kann Geschäftsführung, Beschäftigte, Gläubiger und Privatpersonen gleichzeitig betreffen. Ihre rechtlichen Fragen unterscheiden sich jedoch erheblich. Deshalb ist bereits bei der ersten Kontaktaufnahme wichtig, in welcher Rolle Sie anfragen und auf welches Unternehmen oder Verfahren sich Ihr Anliegen bezieht. Vor einer Mandatsübernahme wird auch geprüft, ob eine Vertretung möglich ist.
Auf unserer Fachgebietsseite zum Insolvenz- und Sanierungsrecht finden Sie Informationen zu Unternehmenskrisen, Sanierung, Verbraucherinsolvenz und Gläubigerrechten. Die dort erläuterten Möglichkeiten geben eine erste Orientierung. Ob eine bestimmte Gestaltung in Ihrem Fall in Betracht kommt, lässt sich erst anhand der wirtschaftlichen Ausgangslage, der Unterlagen und möglicher Fristen beurteilen.
Informationen für Gläubiger
Für berechtigte Beteiligte steht das Forderungsportal von Kai Bartelt zur Verfügung. Unsere Erläuterungsseite beschreibt den Zugang zu Verfahrensinformationen und verweist auf das externe Portal. Halten Sie bei Rückfragen die Verfahrensbezeichnung, ein bekanntes Aktenzeichen und Ihre vorhandenen Unterlagen bereit. Persönliche Zugangsdaten gehören nicht in frei zugängliche Nachrichten.
So bereiten Sie das Gespräch vor
Beschreiben Sie kurz Ihre Situation und das Ziel Ihrer Anfrage. Bei einem bestehenden Verfahren helfen gerichtliche Schreiben und die Verfahrensnummer. Bei einer Unternehmenskrise können Angaben zu fälligen Verbindlichkeiten, verfügbarer Liquidität und bereits eingeleiteten Maßnahmen für die erste Zuordnung wichtig sein. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, stimmen Sie mit der Kanzlei ab.
Nennen Sie laufende Fristen gleich beim ersten Kontakt. Eine Terminanfrage allein wahrt keine Frist. Beratungsumfang, Vergütung und eine mögliche Mandatsübernahme werden individuell vereinbart.
Persönlicher Kontakt
Wenn Sie mit Kai Bartelt sprechen möchten, geben Sie seinen Namen bei Ihrer Anfrage an. Termine werden über die Kanzlei vereinbart. Die Standortübersicht enthält die aktuellen Adressen und Telefonnummern unserer fünf Anlaufstellen.
Berufs- und Profilangaben werden durch die Kanzleiredaktion gepflegt. Die konkrete Mandatsübernahme wird individuell abgestimmt.
Quelle der Berufsangaben: Kanzleiprofil
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