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Wissen zu Strafrecht

Vorladung, Ermittlungsverfahren oder Strafbefehl: Zunächst müssen Ihre Verfahrensrolle, der bekannte Vorwurf und die nächsten Termine geklärt werden.

DER EINSTIEG

Strafrecht verständlich erklärt

Zum ausführlichen Ratgeber

Ein strafrechtliches Schreiben kann sehr unterschiedliche Funktionen haben. Absender, Aktenzeichen und die Bezeichnung als Beschuldigter oder Zeuge sind deshalb wesentliche Informationen. Auch ein bereits erlassener Strafbefehl oder eine Anklage verändert die Ausgangslage. Halten Sie sämtliche Seiten und Angaben zur Zustellung bereit. Die Kontaktaufnahme mit der Kanzlei dient zunächst dazu, die Dringlichkeit, eine mögliche Vertretung und den erforderlichen Informationsumfang abzustimmen.

Als Beschuldigter dürfen Sie zur Sache schweigen und vor einer Aussage einen Verteidiger befragen. Ob und wann eine Stellungnahme sinnvoll ist, sollte auf einer belastbaren Kenntnis des Vorwurfs beruhen. Akteneinsicht und die Auswertung vorhandener Belege können hierfür wichtig sein. Für Zeugen gelten andere Regeln; aus einer allgemeinen Information zum Schweigerecht eines Beschuldigten lässt sich keine pauschale Empfehlung für jede Vorladung ableiten. Nennen Sie auch, ob bereits Angaben gemacht oder Unterlagen abgegeben wurden.

Fragen, die bei der Einordnung helfen

  • Welche Verfahrensrolle und welcher Tatvorwurf stehen im Schreiben?
  • Gibt es eine Zustellung, Ladung oder einen bereits bestimmten Gerichtstermin?
  • Sind berufliche, steuerliche oder fahrerlaubnisrechtliche Folgen mit betroffen?

Beiträge zu Strafrecht

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Wichtige Begriffe im Lexikon

Wenn aus Orientierung eine konkrete Frage wird

Nach der Mandatsabstimmung werden Informationsbeschaffung, mögliche Erklärungen und die Begleitung weiterer Verfahrensschritte geplant. Entlastende Dokumente sollten unverändert aufbewahrt werden. Eine vollständige Chronologie hilft, eigene Beobachtungen und Informationen Dritter auseinanderzuhalten. Aussagen über einen sicheren Verfahrensausgang wären ohne Kenntnis der Akten nicht seriös; das Ziel ist eine sachgerechte Wahrnehmung Ihrer Rechte.

DER ERSTE SCHRITT BEGINNT MIT EINEM GESPRÄCH

Was auch ansteht.
Sprechen wir darüber.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Gemeinsam klären wir, wie wir Sie unterstützen können.

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