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STRAFRECHT

Nebenklage

Die Nebenklage ermöglicht bestimmten Verletzten, sich einem Strafverfahren mit eigenen Verfahrensrechten anzuschließen. Nicht jedes Delikt und nicht jede mittelbare Betroffenheit eröffnet diese Möglichkeit. Voraussetzungen und Umfang richten sich nach den…

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026

Beteiligung am Strafverfahren

Die Nebenklage ermöglicht bestimmten Verletzten, sich einem Strafverfahren mit eigenen Verfahrensrechten anzuschließen. Nicht jedes Delikt und nicht jede mittelbare Betroffenheit eröffnet diese Möglichkeit. Voraussetzungen und Umfang richten sich nach den gesetzlichen Regeln und der konkreten Stellung der Person im Verfahren.

Ziele und weitere Ansprüche unterscheiden

Die Beteiligung am Strafverfahren ist von der zivilrechtlichen Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs zu unterscheiden. Welche Verbindungsmöglichkeiten sinnvoll sind, muss individuell geprüft werden. Für die Beratung helfen Aktenzeichen, Verfahrensschreiben und eine sachliche Beschreibung der erlittenen Folgen. Auch Fragen zur Vertretung und möglichen Kosten sollten früh geklärt werden. Eine Nebenklage garantiert weder eine Verurteilung noch eine bestimmte Entschädigung.

Weitere Orientierung: Strafrecht und Schmerzensgeld.

Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

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