KURZ ERKLÄRT
Marina Kaufmann begleitet familienrechtliche Anliegen rund um Trennung, Scheidung und die daraus entstehenden Regelungsfragen. Gemeinsam ordnen Sie die persönliche Situation, die erforderlichen Informationen und die nächsten Schritte.
WIR UNTERSTÜTZEN SIE
- Beratung bei Trennung und Scheidung
- Einordnung von Unterhaltsfragen
- Vermögensfragen und Zugewinnausgleich
- Orientierung zum Versorgungsausgleich
- Prüfung von Vereinbarungen und weiteren Schritten
Trennung, Unterhalt und Vermögensfragen sollten im Zusammenhang betrachtet werden. Bringen Sie vorhandene Vereinbarungen und gerichtliche Schreiben mit.
Familienrecht: Entscheidungen mit Blick auf Ihre Situation
Eine Trennung verändert vieles gleichzeitig. Neben persönlichen Fragen müssen Wohnsituation, laufende Zahlungen, Unterlagen und die Betreuung von Kindern geordnet werden. Oft ist zunächst unklar, welches Thema sofort geklärt werden sollte und was sich in Ruhe vorbereiten lässt. Eine familienrechtliche Beratung hilft dabei, die einzelnen Fragen auseinanderzuhalten und die nächsten Schritte nach ihrer Bedeutung für Ihren Alltag zu ordnen.
Bei BT Rechtsanwälte ist Marina Kaufmann Ihre Ansprechpartnerin für familienrechtliche Anliegen. Sie verbindet ihre Tätigkeit im Familienrecht mit ihrer Erfahrung im allgemeinen Zivilrecht und im gerichtlichen Verfahren. Im Gespräch geht es um Ihre Ziele, die vorhandenen Unterlagen und die rechtlichen Möglichkeiten. Eine Lösung muss auch praktisch nachvollziehbar sein: Wer benötigt welche Information, welche Entscheidung steht an und welche Folgen kann eine Vereinbarung haben?
Die Kanzlei hat ihren Hauptsitz in Wuppertal und einen weiteren Standort in Hagen. Bitte stimmen Sie Ihren gewünschten Beratungsort bei der Anfrage ab. Die persönliche Zuständigkeit und der Ort des Gesprächs werden gemeinsam vereinbart. Eine erste Orientierung zur Vorbereitung finden Sie auf unserer Seite Erstes Gespräch, Unterlagen und Kosten.
Trennung: Was zuerst geordnet werden sollte
Nicht jede Entscheidung muss bereits beim ersten Gespräch feststehen. Hilfreich ist zunächst eine kurze Bestandsaufnahme: Seit wann besteht die Trennung? Wie wird die bisherige Wohnung genutzt? Welche Einnahmen und regelmäßigen Ausgaben bestehen? Gibt es gemeinsame Konten, Kredite oder laufende Verträge? Sind Kinder betroffen, und wie ist ihr Alltag derzeit organisiert? Beschreiben Sie auch, welche Fragen aktuell besonders belasten.
Aus dieser Übersicht entsteht eine Reihenfolge. Eine bereits zugestellte gerichtliche Verfügung oder ein konkretes Zahlungsbegehren kann andere Aufmerksamkeit verlangen als die langfristige Vermögensplanung. Bestehende Schreiben sollten deshalb vollständig einschließlich Anlagen vorliegen. Notieren Sie das Datum, an dem Sie sie erhalten haben. Bei laufenden Fristen sprechen Sie die Kanzlei bitte direkt telefonisch an.
Vorschnelle Vereinbarungen können neue Schwierigkeiten auslösen. Eine private Absprache zwischen Ehegatten verändert beispielsweise nicht automatisch die Verpflichtungen gegenüber einer Bank oder einem Vermieter. Sammeln Sie deshalb zunächst die Vertragsunterlagen und halten Sie fest, wer sie unterschrieben hat. Die Beratung kann dann unterscheiden, welche Fragen das Verhältnis untereinander betreffen und welche zusätzlich mit Dritten geklärt werden müssen.
Trennungsjahr und Voraussetzungen einer Scheidung
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das Gesetz beschreibt dies als fehlende eheliche Lebensgemeinschaft, deren Wiederherstellung nicht zu erwarten ist. Das häufig angesprochene Trennungsjahr ist dabei ein zentraler Orientierungspunkt, aber keine automatische Scheidung: Ein gerichtliches Verfahren bleibt erforderlich. Grundlage der Prüfung sind insbesondere §§ 1565 bis 1567 BGB.
Nach einem Jahr Getrenntleben wird das Scheitern unwiderlegbar vermutet, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder die andere Seite zustimmt. Nach drei Jahren Getrenntleben gilt diese Vermutung unabhängig von der Zustimmung. Daraus folgt nicht, dass eine Scheidung gegen den Willen eines Ehegatten ausnahmslos erst nach drei Jahren möglich wäre. Außerhalb der Vermutungsregel muss das Scheitern anhand der tatsächlichen Umstände geprüft werden.
Getrenntleben kann auch innerhalb derselben Wohnung möglich sein. Maßgeblich sind die aufgehobene häusliche Gemeinschaft und der erkennbare Wille, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht fortzusetzen. Ob eine konkrete Wohn- und Alltagssituation diese Voraussetzungen erfüllt, hängt vom Einzelfall ab. Vor Ablauf eines Trennungsjahrs bestehen besonders hohe Anforderungen an eine Scheidung wegen unzumutbarer Härte. Eine bloße Meinungsverschiedenheit ersetzt diese Prüfung nicht.
Unterhalt während der Trennung verständlich einordnen
Trennungsunterhalt betrifft den Zeitraum zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung. Ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe, hängt unter anderem von den ehelichen Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen ab. Eine pauschale Quote ohne Prüfung der tatsächlichen Situation liefert deshalb keine verlässliche Grundlage für Ihre Planung. Auch die Frage einer Erwerbstätigkeit ist anhand der persönlichen und wirtschaftlichen Umstände zu beurteilen.
Für die Vorbereitung sind Einkommensunterlagen, Nachweise über regelmäßige Zahlungen und Informationen zu bestehenden Verpflichtungen hilfreich. Bei Selbstständigkeit oder schwankendem Einkommen kann eine Betrachtung mehrerer Zeiträume notwendig werden. Kennzeichnen Sie Unterlagen, die noch fehlen, statt ungesicherte Zahlen als feststehend darzustellen. So lässt sich im Gespräch bestimmen, welche weiteren Informationen benötigt werden und wie sie beschafft werden können.
Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt und möglicher nachehelicher Unterhalt sind unterschiedliche Fragen. Eine für die Trennungszeit getroffene Einschätzung beantwortet nicht automatisch die Situation nach der Scheidung. Bereits bestehende Vereinbarungen, gerichtliche Entscheidungen oder andere Unterhaltstitel sollten deshalb immer mitgebracht werden. Bevor Zahlungen verändert oder neue Verpflichtungen anerkannt werden, ist ihre jeweilige rechtliche Grundlage zu klären.
Vermögen, Schulden und Zugewinnausgleich
Bei der Vermögensauseinandersetzung geht es zunächst um eine verlässliche Übersicht. Welche Vermögenswerte bestehen, wem gehören sie und zu welchen Zeitpunkten wurden sie erworben? Welche Verbindlichkeiten gibt es? Liegen ein Ehevertrag oder frühere Vereinbarungen vor? Konten, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Versicherungen und Darlehen können unterschiedliche Fragen aufwerfen. Eine geordnete Liste mit zugehörigen Belegen ist häufig hilfreicher als eine ungeprüfte Gesamtsumme.
Der Zugewinnausgleich bedeutet keine automatische Halbierung sämtlicher Gegenstände. Zugewinn ist grundsätzlich die Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen. Die gesetzliche Ausgleichsforderung knüpft an den Unterschied der beiderseitigen Zugewinne an. Eigentumsverhältnisse, maßgebliche Stichtage, Bewertungen sowie besondere Erwerbsvorgänge müssen gesondert betrachtet werden. Auch Schulden können für die Berechnung relevant sein.
Bei einer gemeinsamen Immobilie sind Eigentum, Finanzierung und tatsächliche Nutzung getrennt zu prüfen. Wer vorübergehend auszieht, ist dadurch nicht automatisch aus einem gemeinsam geschlossenen Darlehensvertrag entlassen. Umgekehrt beantwortet die laufende Zahlung einer Rate noch nicht alle Fragen einer späteren Auseinandersetzung. Bringen Sie deshalb Kaufvertrag, verfügbare Grundbuchunterlagen, Kreditverträge und eine Übersicht der laufenden Kosten mit.
Versorgungsausgleich: Rentenanrechte im Blick behalten
Beim Versorgungsausgleich werden grundsätzlich die während der Ehezeit erworbenen Anrechtsanteile an Alters- und Invaliditätsversorgungen hälftig geteilt. Das betrifft eine andere Ebene als die Verteilung von Kontoguthaben oder die Klärung von Schulden. Zu betrachten sind die jeweiligen Versorgungssysteme und die konkreten Anrechte. Eine einzelne Renteninformation bildet deshalb nicht zwangsläufig die vollständige Situation ab.
Die gesetzliche Ehezeit beginnt hier mit dem ersten Tag des Monats der Eheschließung und endet mit dem letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet der Versorgungsausgleich nur statt, wenn ein Ehegatte ihn beantragt. Daneben können Vereinbarungen und weitere gesetzliche Besonderheiten relevant sein. Ob eine konkrete Versorgung einzubeziehen ist, wird im Verfahren geprüft.
Sammeln Sie die vorhandenen Informationen zu gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung und privaten Versorgungsverträgen. Notieren Sie auch frühere Arbeitgeber und bekannte Versorgungsträger, wenn Unterlagen fehlen. Formulare der Versorgungsträger sollten vollständig und nachvollziehbar ausgefüllt werden. Unklare Angaben lassen sich besser vor der Einreichung besprechen als später durch zusätzliche Rückfragen korrigieren.
Vereinbarungen und gerichtliche Schritte abstimmen
Eine einvernehmliche Regelung kann helfen, offene Punkte verbindlich zu ordnen. Dafür müssen die Beteiligten zunächst wissen, worüber sie entscheiden und welche Informationen noch fehlen. Im Gespräch lässt sich unterscheiden, welche Fragen bereits vereinbarungsfähig sind und welche erst nach weiterer Auskunft oder Bewertung geklärt werden können. Teilregelungen sollten dabei mit dem übrigen Sachverhalt zusammenpassen.
Nicht jede familienrechtliche Vereinbarung kann formlos geschlossen werden. Abhängig vom Gegenstand können besondere Formanforderungen und weitere Prüfungen erforderlich sein. Auch die Verbindung mehrerer Regelungsbereiche verdient Aufmerksamkeit: Eine wirtschaftlich bedeutsame Vermögensregelung kann Auswirkungen auf die praktische Finanzierung der Zeit nach der Trennung haben. Lassen Sie Entwürfe deshalb vor einer Unterschrift im Zusammenhang prüfen.
Für einen Scheidungsantrag ist grundsätzlich anwaltliche Vertretung erforderlich. Die bloße Zustimmung zur Scheidung gehört nach § 114 FamFG zu den Ausnahmen. Daraus entsteht jedoch keine gemeinsame anwaltliche Vertretung beider Ehegatten. Wer eigene Anträge stellen oder die eigene Position unabhängig prüfen lassen möchte, benötigt eine entsprechend geklärte Beratung. Die konkrete Vertretung wird vor der Mandatsübernahme abgestimmt.
Wenn Kinder betroffen sind
Bei einer Trennung mit Kindern müssen rechtliche und praktische Fragen sorgfältig auseinandergehalten werden. Für das erste Gespräch ist hilfreich, wie Betreuung, Schule oder Kita und die Kommunikation zwischen den Eltern derzeit organisiert sind. Beschreiben Sie bestehende Absprachen und konkrete Schwierigkeiten möglichst sachlich. Die persönlichen Bedürfnisse der Kinder sollten bei der Darstellung nicht hinter dem Konflikt der Erwachsenen verschwinden.
Bringen Sie bereits vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben und relevante Informationen zu laufenden Verfahren mit. Finanzielle Fragen und Fragen des Zusammenlebens sind nicht ohne Weiteres gegeneinander austauschbar. Im Gespräch wird geklärt, welche familienrechtlichen Themen Ihr Anliegen tatsächlich umfasst und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Diese Website kann die Prüfung einer konkreten familiären Situation nicht vorwegnehmen.
Gerade bei belastender Kommunikation hilft eine kurze Chronologie mit wenigen nachvollziehbaren Beispielen. Eine vollständige Sammlung jahrelanger Nachrichten muss nicht ungeordnet zum ersten Kontakt übermittelt werden. Halten Sie zunächst fest, welches Ergebnis Sie erreichen möchten und welche aktuellen Entscheidungen anstehen. Welche Dokumente anschließend benötigt werden, lässt sich gezielt abstimmen.
Diese Unterlagen helfen im ersten Gespräch
- Eine kurze zeitliche Übersicht: Eheschließung, Trennung, bisherige Gespräche und erhaltene Schreiben.
- Heiratsurkunde und gegebenenfalls Angaben zu Kindern, soweit sie für die angefragte Beratung erforderlich sind.
- Vorhandene Eheverträge, Trennungsvereinbarungen, Unterhaltstitel und gerichtliche Entscheidungen.
- Verfügbare Nachweise zu Einkommen, regelmäßigen Ausgaben und wesentlichen finanziellen Verpflichtungen.
- Eine Übersicht über Vermögen, gemeinsame Verträge, Immobilien und Kredite.
- Schreiben der Gegenseite oder ihrer Vertretung mit Anlagen und Angaben zum Zugang.
- Ihre wichtigsten Fragen und das gewünschte Ergebnis des Gesprächs.
Sie müssen nicht sämtliche Unterlagen vollständig zusammengetragen haben, bevor Sie Kontakt aufnehmen. Bei zeitkritischen Fragen ist eine frühe Anfrage wichtiger als ein perfekter Ordner. Sagen Sie offen, welche Informationen noch nicht vorliegen. Übermitteln Sie vertrauliche Dokumente erst auf dem mit der Kanzlei abgestimmten Weg; für die erste Anfrage genügt eine knappe Schilderung.
Ablauf und Kosten der familienrechtlichen Beratung
Beim ersten Kontakt werden das Thema, mögliche zeitliche Besonderheiten und die passende anwaltliche Zuständigkeit geklärt. Danach lässt sich der Beratungsumfang vereinbaren. Das kann zunächst ein Gespräch zur Einordnung sein oder nach entsprechender Beauftragung weitere Schritte umfassen. Eine Kontaktanfrage allein bestätigt weder die Mandatsübernahme noch die Wahrung einer Frist.
Die Vergütung richtet sich nach dem konkreten Auftrag und der gesetzlichen oder vereinbarten Grundlage. Ein Beratungsgespräch, außergerichtliche Korrespondenz und ein gerichtliches Verfahren sind unterschiedliche Leistungen. Besprechen Sie deshalb auch, welche zusätzlichen Kosten bei einer Erweiterung des Auftrags entstehen können. Ob eine Rechtsschutzversicherung Leistungen übernimmt, richtet sich nach dem Vertrag und der jeweiligen Deckungsentscheidung.
Wenn die finanziellen Mittel begrenzt sind, können Beratungshilfe oder bei gerichtlichen Familienverfahren Verfahrenskostenhilfe zu prüfen sein. Ihre Voraussetzungen und ihr Umfang sind unterschiedlich. Eine Bewilligung erfolgt nicht automatisch; auch mögliche Raten und verbleibende Kostenrisiken gehören zur Einordnung. Auf unserer Seite Erstberatung finden Sie weiterführende offizielle Informationen.
Persönliche Beratung in Wuppertal und Hagen
Am Wuppertaler Hauptsitz erreichen Sie BT Rechtsanwälte unter 0202 69867611. Für den Standort Hagen in der Eilper Straße 71–75 steht die Telefonnummer 02331 2049765 zur Verfügung. Nennen Sie bei Ihrer Anfrage, dass Sie ein familienrechtliches Anliegen mit Marina Kaufmann besprechen möchten, und geben Sie Ihren bevorzugten Standort an. Die Terminmöglichkeiten werden persönlich abgestimmt.
Für den ersten Kontakt ist keine eigene juristische Bewertung erforderlich. Formulieren Sie beispielsweise: „Wir leben getrennt und möchten die finanziellen Fragen ordnen“ oder „Mir liegt ein Schreiben mit einer Frist vor“. Anhand dieser Angaben kann die weitere Vorbereitung vereinbart werden. Die Wahl eines Kanzleistandorts entscheidet nicht automatisch darüber, welches Gericht für Ihr Anliegen zuständig ist.
Beispiel für die Vorbereitung
Angenommen, ein Paar lebt getrennt und hat weiterhin einen gemeinsamen Mietvertrag sowie einen laufenden Kredit. Für das Gespräch werden zunächst die Vertragsparteien, monatlichen Zahlungen und bisherigen Absprachen gesammelt. Anschließend können die interne Kostenverteilung, mögliche Ansprüche und die Beziehungen zu Bank und Vermieter getrennt betrachtet werden. Dieses Beispiel ist keine Beschreibung eines Mandats und nimmt kein Beratungsergebnis vorweg. Es zeigt, warum ein familienrechtliches Anliegen häufig auch zivilrechtliche Unterlagen erfordert.
Häufige Fragen
Kann ich mich schon vor einer endgültigen Trennung beraten lassen?
Ja. Eine frühzeitige Beratung kann helfen, die rechtlichen Fragen einer möglichen Trennung zu ordnen. Sie verpflichtet Sie nicht dazu, eine bestimmte persönliche Entscheidung zu treffen. Hilfreich sind konkrete Fragen zur Wohnsituation, zu laufenden Verpflichtungen und zu den Informationen, die für eine spätere Bewertung benötigt werden.
Muss ich für die Scheidung immer aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen?
Nein. Das Gesetz kennt Getrenntleben innerhalb derselben Wohnung. Ob die Voraussetzungen vorliegen, hängt von der tatsächlichen Gestaltung des Zusammenlebens und dem erkennbaren Trennungswillen ab. Eine bloße Änderung der Meldeadresse beantwortet diese Frage ebenso wenig wie das alleinige Fortbestehen derselben Anschrift.
Ist eine Scheidung nach einem Trennungsjahr automatisch möglich?
Eine Scheidung erfolgt durch das Gericht. Nach einem Jahr Getrenntleben greift die gesetzliche Vermutung des Scheiterns, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder die andere Seite zustimmt. Weitere Voraussetzungen und der konkrete Verfahrensablauf bleiben zu prüfen; das Ende eines Jahres ersetzt keinen Scheidungsbeschluss.
Können beide Ehegatten denselben Anwalt beauftragen?
Bei einer Scheidung kann ein Anwalt nicht zugleich die widerstreitenden Interessen beider Ehegatten vertreten. Dass für die bloße Zustimmung zur Scheidung grundsätzlich kein eigener Anwalt vorgeschrieben ist, bedeutet keine gemeinsame Vertretung. Die eigene Beratung kann besonders bei Unterhalt, Vermögen und Vereinbarungen wichtig sein.
Wer ist bei BT für mein familienrechtliches Anliegen ansprechbar?
Marina Kaufmann bearbeitet familienrechtliche Anliegen bei BT Rechtsanwälte. Ihr Profil erläutert ihre Tätigkeitsschwerpunkte und ihren beruflichen Hintergrund. Über den Kanzleikontakt stimmen Sie die mögliche Mandatsübernahme, den passenden Termin und Ihren bevorzugten Standort Wuppertal oder Hagen ab.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Informationen
§§ 1565–1567 BGB – Scheidung und Getrenntleben § 1361 BGB – Trennungsunterhalt § 1373 BGB – Zugewinn § 1378 BGB – Ausgleichsforderung § 3 VersAusglG – Ehezeit § 114 FamFG – Anwaltliche VertretungRedaktioneller Informationsstand: 24.10.2026. Allgemeine Informationen ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Gesetzliche Änderungen und Besonderheiten des Einzelfalls sind gesondert zu prüfen.
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