Bartelt & Timper · Persönlich an Ihrer Seite.0202 69867611
BT RechtsanwälteKontakt aufnehmen

Ihre Orientierung

BT Rechtsanwälte · Bartelt & Timper

Jetzt anrufen 0202 69867611Nachricht schreiben

FAMILIENRECHT

Trennungsunterhalt

Trennungsunterhalt kann den Lebensbedarf eines Ehegatten während der Trennung sichern. Einkommen, Vermögen, eheliche Lebensverhältnisse und die persönliche Situation müssen zusammen betrachtet werden.

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 24.10.2026 · Aktualisiert am 24.10.2026

Vertragsunterlagen, Dokumentenmappe und Stift auf einem Besprechungstisch
KI-generiertes Symbolbild.

Was ist Trennungsunterhalt?

Trennungsunterhalt bezeichnet den Unterhalt zwischen Ehegatten während des Getrenntlebens. § 1361 BGB ermöglicht einen angemessenen Unterhaltsanspruch, dessen Beurteilung sich an den ehelichen Lebensverhältnissen sowie den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen orientiert. Die Trennung allein legt weder einen bestimmten Zahlbetrag fest noch beweist sie, dass ein Anspruch besteht.

Der Unterhalt nach einer Scheidung folgt eigenen Regeln. Auch Kindesunterhalt ist ein gesonderter Anspruch. Diese Bereiche sollten bei einer Berechnung auseinandergehalten werden, obwohl sie die wirtschaftliche Situation derselben Familie betreffen.

Welche Informationen werden benötigt?

Eine belastbare Prüfung benötigt vollständige Angaben zu Einkünften, Vermögen und berücksichtigungsfähigen Belastungen. Auskunft und Belege können nach den gesetzlichen Vorgaben verlangt werden. Dazu können Gehaltsabrechnungen, Steuerunterlagen und Nachweise über weitere Einkünfte gehören. Bei selbstständiger Tätigkeit müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse besonders sorgfältig aufbereitet werden.

Ob von einem bislang nicht erwerbstätigen Ehegatten eine eigene Erwerbstätigkeit erwartet werden kann, ist ebenfalls individuell zu prüfen. Das Gesetz nennt insbesondere persönliche Verhältnisse, eine frühere Berufstätigkeit, die Ehedauer und die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Ehegatten. Eine pauschale Regel, nach der während jeder Trennung ausnahmslos nicht gearbeitet werden müsste, lässt sich daraus nicht ableiten.

Ein Beispiel zur Vorbereitung

Nach einer Trennung hat eine Person ein regelmäßiges Einkommen, die andere arbeitet nach längerer Familienphase in Teilzeit. Für ein erstes Gespräch reichen die Nettobeträge auf zwei Kontoauszügen oft nicht aus. Wichtig sind auch die bisherige Lebensgestaltung, mögliche Betreuungspflichten, weitere Einnahmen und bestehende Zahlungsverpflichtungen. Dieses Beispiel beschreibt keine feste Berechnungsquote.

Sinnvolle nächste Schritte

Stellen Sie die monatlichen Einnahmen und Ausgaben übersichtlich zusammen und kennzeichnen Sie fehlende Belege. Lassen Sie klären, welche Auskünfte angefordert werden sollten und wie ein möglicher Anspruch geltend zu machen ist. Vorläufige Zahlungen und Absprachen sollten dokumentiert werden. Eine bestehende Vereinbarung oder gerichtliche Regelung darf bei Veränderungen nicht einfach übergangen werden.

Anliegen besprechen · Trennungsjahr

Rechtsgrundlagen

§ 1361 BGB – Unterhalt bei Getrenntleben verweist für die Auskunft unter anderem auf § 1605 BGB.

Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

Zurück zur Übersicht

DER ERSTE SCHRITT BEGINNT MIT EINEM GESPRÄCH

Was auch ansteht.
Sprechen wir darüber.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Gemeinsam klären wir, wie wir Sie unterstützen können.

Kontakt aufnehmen 0202 69867611