Bartelt & Timper · Persönlich an Ihrer Seite.0202 69867611
BT RechtsanwälteKontakt aufnehmen

Ihre Orientierung

BT Rechtsanwälte · Bartelt & Timper

Jetzt anrufen 0202 69867611Nachricht schreiben

FAMILIENRECHT

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich verteilt grundsätzlich die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte. Er betrifft die Alters- und Invaliditätsvorsorge und ist vom Zugewinnausgleich zu unterscheiden.

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 24.10.2026 · Aktualisiert am 24.10.2026

Vertragsunterlagen, Dokumentenmappe und Stift auf einem Besprechungstisch
KI-generiertes Symbolbild.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Beim Versorgungsausgleich werden grundsätzlich die während der Ehe erworbenen Anteile von Versorgungsanrechten zwischen den geschiedenen Ehegatten geteilt. Dazu gehören nicht nur Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch betriebliche Altersversorgung, berufsständische Versorgung, Beamtenversorgung und bestimmte private Vorsorgeverträge können relevant sein. Welche Anrechte einzubeziehen sind, richtet sich nach dem Versorgungsausgleichsgesetz.

Es geht nicht um die pauschale Halbierung sämtlicher künftig ausgezahlter Renten. Maßgeblich sind die gesetzlich bestimmten Ehezeitanteile und die jeweiligen Anrechte. Die Versorgungsträger ermitteln dafür Werte nach den Vorgaben des Versorgungssystems.

Welcher Zeitraum zählt?

Die gesetzliche Ehezeit beginnt am ersten Tag des Monats der Eheschließung und endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Das Datum des Auszugs oder der bloßen Einreichung des Antrags ist deshalb nicht automatisch der maßgebliche Endpunkt.

Bei einer Ehezeit von höchstens drei Jahren findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines Ehegatten statt. Weitere Ausnahmen und Besonderheiten können eine individuelle Prüfung notwendig machen. Der Versorgungsausgleich wird außerdem vom Zugewinnausgleich getrennt betrachtet.

Ein Beispiel für die Vorbereitung

Eine Person hat während der Ehe in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und zusätzlich eine Betriebsrente aufgebaut. Die andere verfügt über gesetzliche Rentenanrechte und einen privaten Vorsorgevertrag. Für die Prüfung sollten alle Verträge und Versorgungsträger benannt werden. Ein Blick auf nur die aktuelle gesetzliche Renteninformation würde hier möglicherweise wichtige Anrechte ausblenden.

Vereinbarungen und nächste Schritte

Ehegatten können den Versorgungsausgleich unter gesetzlichen Voraussetzungen vereinbaren oder verändern. Solche Regelungen unterliegen Formvorgaben und einer gerichtlichen Kontrolle; eine einfache private Verzichtserklärung bietet deshalb keine verlässliche Grundlage. Auch die Auswirkungen auf die spätere finanzielle Absicherung sollten berücksichtigt werden.

Stellen Sie Renteninformationen, Versicherungsnummern, betriebliche Zusagen und private Vorsorgeunterlagen zusammen. Markieren Sie Beschäftigungszeiten im Ausland und frühere Arbeitgeber, falls Versorgungslücken oder weitere Ansprüche in Betracht kommen. Die Kanzlei erreichen Sie hier.

Rechtsgrundlagen

§§ 1–3 VersAusglG, § 5 VersAusglG sowie die Vereinbarungsregeln in § 6, § 7 und § 8 VersAusglG.

Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

Zurück zur Übersicht

DER ERSTE SCHRITT BEGINNT MIT EINEM GESPRÄCH

Was auch ansteht.
Sprechen wir darüber.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Gemeinsam klären wir, wie wir Sie unterstützen können.

Kontakt aufnehmen 0202 69867611