Bartelt & Timper · Persönlich an Ihrer Seite.0202 69867611
BT RechtsanwälteKontakt aufnehmen

Ihre Orientierung

BT Rechtsanwälte · Bartelt & Timper

Jetzt anrufen 0202 69867611Nachricht schreiben

STRAFRECHT

Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist keine bloße Anhörung oder unverbindliche Zahlungsaufforderung. Gegen ihn kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wird nicht rechtzeitig Einspruch erhoben, kann er einem rechtskräftigen…

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026

Eine gerichtliche Entscheidung

Ein Strafbefehl ist keine bloße Anhörung oder unverbindliche Zahlungsaufforderung. Gegen ihn kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wird nicht rechtzeitig Einspruch erhoben, kann er einem rechtskräftigen Urteil gleichstehen. Umfang und Folgen einer Reaktion müssen anhand des konkreten Dokuments geprüft werden.

Vollständige Unterlagen bereithalten

Notieren Sie den Zustellungstag und bewahren Sie den Umschlag auf. Für die Verteidigung sind außerdem bisherige Aussagen, weitere Verfahrensschreiben und die persönliche Situation relevant. Eine Beschränkung des Einspruchs kann möglich sein, ist aber keine Entscheidung, die allein anhand einer allgemeinen Internetinformation getroffen werden sollte. Nennen Sie die Frist bereits beim ersten Kontakt.

Mehr zu Strafrecht und Akteneinsicht.

Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

Zurück zur Übersicht

DER ERSTE SCHRITT BEGINNT MIT EINEM GESPRÄCH

Was auch ansteht.
Sprechen wir darüber.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Gemeinsam klären wir, wie wir Sie unterstützen können.

Kontakt aufnehmen 0202 69867611