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HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag beschreibt wesentliche Grundlagen einer Gesellschaft. Abhängig von der Rechtsform betrifft er etwa Zweck, Beteiligungen, Organisation und Entscheidungsverfahren. Gesetzliche Mindestanforderungen und Formvorschriften unterscheiden…

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026

Regeln für die Zusammenarbeit

Der Gesellschaftsvertrag beschreibt wesentliche Grundlagen einer Gesellschaft. Abhängig von der Rechtsform betrifft er etwa Zweck, Beteiligungen, Organisation und Entscheidungsverfahren. Gesetzliche Mindestanforderungen und Formvorschriften unterscheiden sich. Eine geeignete Gestaltung muss deshalb zu Rechtsform und tatsächlicher Zusammenarbeit passen; ein beliebiges Muster löst nicht jede Frage.

Änderungen und Konflikte mitdenken

Relevant sind auch Gewinnverteilung, Informationszugang, Nachfolge und das Ausscheiden Beteiligter. Bei einer Prüfung wird die aktuelle Fassung einschließlich späterer Änderungen benötigt. Stellen Sie ergänzende Vereinbarungen daneben, damit mögliche Widersprüche auffallen. Was intern vereinbart wurde, ist zudem nicht immer gegenüber Dritten in gleicher Weise wirksam. Persönliche Sicherheiten verlangen eine eigene Betrachtung.

Vertiefung: Gesellschafterstreit vorbereiten und Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

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