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HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Gesellschafterstreit: Unterlagen ordnen und Handlungsfähigkeit sichern

Vorbereitung bei Streit über Beschlüsse, Geschäftsführung oder Beteiligungen: Satzung, Interessen, Belege und wirtschaftliche Folgen zusammenführen.

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 14.09.2026

Zuerst den konkreten Streitpunkt bestimmen

Konflikte zwischen Gesellschaftern können unterschiedliche Ursachen haben: Ausschüttungen, Investitionen, Geschäftsführungsentscheidungen oder der Wunsch nach einem Ausscheiden. Für die Beratung ist eine genaue Eingrenzung hilfreicher als eine allgemeine Beschreibung des zerrütteten Verhältnisses. Welche Entscheidung steht an? Welche Maßnahme wurde bereits umgesetzt? Welche Erklärung oder welcher Beschluss wird beanstandet? Daraus ergeben sich die nächsten Prüfungsfragen.

Die aktuelle Satzung ist der Ausgangspunkt

Gesetzliche Regeln, Gesellschaftsvertrag und frühere Beschlüsse können ineinandergreifen. Entscheidend ist deshalb die aktuelle Fassung einschließlich Nachträgen. Ein Entwurf aus der Gründungsphase genügt nicht, wenn später Änderungen vorgenommen wurden. Ergänzend können Gesellschaftervereinbarungen und Geschäftsführerverträge relevant sein. Klären Sie außerdem, in welcher Rolle Sie handeln: als Gesellschafter, Geschäftsführer oder in beiden Funktionen.

Betriebsfähigkeit und Trennung getrennt planen

Ein Streit kann das Unternehmen belasten, obwohl Kundenaufträge weiterlaufen. Die kurzfristige Organisation von Zahlungen, Vertretung und Informationszugang ist deshalb von einer möglichen langfristigen Trennung zu unterscheiden. Unbefugte Sperrungen von Konten oder die Zurückhaltung betrieblicher Unterlagen können neue Konflikte schaffen. Welche Maßnahmen zulässig sind, sollte vor ihrer Umsetzung geprüft werden.

Ein Anteilsverkauf wirft eigene Fragen auf. Preis, Bewertung, Finanzierung, Sicherheiten und etwaige Freistellungen gehören zusammen. Persönliche Bürgschaften verschwinden nicht automatisch durch den Verkauf einer Beteiligung. Bestehende Verpflichtungen gegenüber Banken oder anderen Dritten müssen gesondert behandelt werden.

Dokumentation für die Beratung

  • Aktuelle Satzung, Gesellschafterliste und ergänzende Vereinbarungen.
  • Einladungen, Tagesordnungen, Beschlüsse und Versammlungsprotokolle.
  • Schriftverkehr zum konkreten Konflikt und zeitliche Übersicht.
  • Geschäftsführerverträge, Vollmachten und persönliche Sicherheiten.
  • Bereits zugestellte Schreiben und angekündigte Termine.

Trennen Sie belegte Tatsachen von Annahmen über Motive. Das erleichtert die Prüfung möglicher Ansprüche und verhindert, dass Verhandlungen an missverständlichen Ausgangspunkten ansetzen. Beschlüsse können zeitkritische Fragen aufwerfen; nennen Sie deren Datum und Zugang deshalb unmittelbar.

Ein tragfähiges Ziel formulieren

Möchten Sie die Zusammenarbeit fortsetzen, eine bestimmte Entscheidung verhindern oder geordnet ausscheiden? Verschiedene Ziele verlangen unterschiedliche Strategien und Kostenbetrachtungen. Eine Beratung kann die rechtlichen Möglichkeiten und Risiken verständlich machen. Sie garantiert weder eine bestimmte Unternehmensbewertung noch die Zustimmung der anderen Beteiligten.

Weitere Informationen bieten Gesellschafterbeschluss, Gesellschaftsvertrag und die Fachseite Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

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DER ERSTE SCHRITT BEGINNT MIT EINEM GESPRÄCH

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