Redaktion: BT Rechtsanwälte
Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026
Vergleichbares Fahrzeug statt Neupreis
Der Wiederbeschaffungswert betrifft vereinfacht den Betrag, der für die Beschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs maßgeblich sein kann. Alter, Laufleistung, Ausstattung, Zustand und Marktverhältnisse können die Bewertung beeinflussen. Er ist nicht automatisch identisch mit Neupreis, ursprünglichem Kaufpreis oder Restwert des beschädigten Fahrzeugs.
Gutachten im Zusammenhang lesen
Bei der Schadenabrechnung müssen Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten und gegebenenfalls Restwert im rechtlichen Zusammenhang betrachtet werden. Welche Abrechnungsweise zulässig ist, hängt von weiteren Voraussetzungen ab. Halten Sie Gutachten, Fahrzeugunterlagen und Angaben zu Vorschäden bereit. Eine einzelne Zahl aus einem Onlineangebot ersetzt keine nachvollziehbare Bewertung. Klären Sie die Abrechnung, bevor Sie eine weitreichende Abfindung akzeptieren.
Weitere Informationen: Verkehrsrecht und Haftungsquote.
Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.
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