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STEUERRECHT UND BUCHHALTUNG

Aussetzung der Vollziehung

Die Aussetzung der Vollziehung kann unter gesetzlichen Voraussetzungen die Vollziehung einer angefochtenen steuerlichen Entscheidung vorläufig betreffen. Ein Einspruch führt grundsätzlich nicht automatisch dazu, dass ein festgesetzter Betrag vorerst nicht…

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026

Vorläufiger Rechtsschutz

Die Aussetzung der Vollziehung kann unter gesetzlichen Voraussetzungen die Vollziehung einer angefochtenen steuerlichen Entscheidung vorläufig betreffen. Ein Einspruch führt grundsätzlich nicht automatisch dazu, dass ein festgesetzter Betrag vorerst nicht bezahlt werden muss. Deshalb sind Rechtsbehelf, Fälligkeit und vorläufiger Rechtsschutz getrennt zu betrachten.

Was geprüft werden sollte

Benötigt werden der Bescheid, Erläuterungen, Rechtsbehelfsbelehrung und die Gründe für die Beanstandung. Auch bereits gestellte Anträge und erhaltene Entscheidungen gehören dazu. Voraussetzungen, möglicher Umfang und Kostenfolgen müssen individuell geprüft werden. Eine bloße Zahlungsunfähigkeit ist nicht gleichbedeutend mit den Voraussetzungen einer Aussetzung; andere Instrumente können eigene Voraussetzungen haben.

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Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

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