Bartelt & Timper · Persönlich an Ihrer Seite.0202 69867611
BT RechtsanwälteKontakt aufnehmen

Ihre Orientierung

BT Rechtsanwälte · Bartelt & Timper

Jetzt anrufen 0202 69867611Nachricht schreiben

STEUERRECHT UND BUCHHALTUNG

Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfung wird häufig als Bezeichnung für eine steuerliche Außenprüfung verwendet. Zulässigkeit und Umfang richten sich nach gesetzlichen Vorgaben und der konkreten Prüfungsanordnung. Diese sollte insbesondere auf betroffene Zeiträume und…

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026

Prüfung steuerlicher Verhältnisse

Die Betriebsprüfung wird häufig als Bezeichnung für eine steuerliche Außenprüfung verwendet. Zulässigkeit und Umfang richten sich nach gesetzlichen Vorgaben und der konkreten Prüfungsanordnung. Diese sollte insbesondere auf betroffene Zeiträume und Steuerarten gelesen werden. Eine angekündigte Prüfung ist nicht schon für sich ein Beweis für steuerliches Fehlverhalten.

Vorbereitung im Betrieb

Ordnen Sie Belege, Buchführungsdaten und Verträge den betroffenen Vorgängen zu. Legen Sie fest, wer Rückfragen koordiniert und welche Informationen bereits übermittelt wurden. Entdeckte Fehler sollten fachlich beurteilt und nicht durch verfälschende Änderungen verdeckt werden. Je nach Auftrag kann die Beratung organisatorische Vorbereitung und rechtliche Einordnung einzelner Fragen unterstützen.

Die konkrete Checkliste finden Sie im Ratgeber zur Betriebsprüfung. Verwandt: Schätzung.

Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

Zurück zur Übersicht

DER ERSTE SCHRITT BEGINNT MIT EINEM GESPRÄCH

Was auch ansteht.
Sprechen wir darüber.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Gemeinsam klären wir, wie wir Sie unterstützen können.

Kontakt aufnehmen 0202 69867611