Redaktion: BT Rechtsanwälte
Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026
Warum geschätzt werden kann
Kann die Finanzbehörde Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen, kann eine Schätzung erforderlich sein. Fehlende Aufzeichnungen oder unzureichende Aufklärung können dabei eine Rolle spielen. Eine Schätzung ist nicht automatisch eine beliebige Strafzahlung. Ihre Grundlage und Höhe müssen rechtlich überprüfbar bleiben.
Unterlagen und Fristen gemeinsam prüfen
Wer mit einem geschätzten Ansatz nicht einverstanden ist, sollte Bescheid, Begründung und verfügbare Nachweise zusammenstellen. Die spätere Abgabe von Unterlagen löst nicht jede verfahrensrechtliche Frage automatisch. Bekanntgabe, Rechtsbehelfsfristen und mögliche Korrekturgrundlagen gehören deshalb auf die Agenda. Kennzeichnen Sie, welche Angaben belegt sind und wo tatsächlich noch Informationen fehlen.
Weitere Informationen: Betriebsprüfung vorbereiten und Steuerrecht und Buchhaltung.
Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.
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