Bartelt & Timper · Persönlich an Ihrer Seite.0202 69867611
BT RechtsanwälteKontakt aufnehmen

Ihre Orientierung

BT Rechtsanwälte · Bartelt & Timper

Jetzt anrufen 0202 69867611Nachricht schreiben

ERBRECHT

Erbschein

Der Erbschein ist ein gerichtliches Zeugnis über das Erbrecht und gegebenenfalls die Größe des Erbteils. Er dient dem Nachweis gegenüber Dritten. Ob er für eine bestimmte Handlung tatsächlich benötigt wird oder ein anderer geeigneter Nachweis ausreicht, ist…

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026

Nachweis der Erbenstellung

Der Erbschein ist ein gerichtliches Zeugnis über das Erbrecht und gegebenenfalls die Größe des Erbteils. Er dient dem Nachweis gegenüber Dritten. Ob er für eine bestimmte Handlung tatsächlich benötigt wird oder ein anderer geeigneter Nachweis ausreicht, ist gesondert zu prüfen. Er ersetzt keine Übersicht über Vermögen und Schulden des Nachlasses.

Vor einem Antrag klären

Relevant sind vorhandene Testamente, Erbverträge, familiäre Beziehungen und mögliche Besonderheiten des Erbfalls. Widersprüche sollten vor einer Erklärung gegenüber dem Gericht aufgearbeitet werden. Ein Erbscheinsantrag ist kein bloßer unverbindlicher Informationsabruf. Bei Unsicherheit über Annahme, Ausschlagung oder Haftung empfiehlt sich rechtliche Prüfung vor weiteren Schritten.

Mehr zu Erbrecht, Ausschlagung und Immobilien in der Erbengemeinschaft.

Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

Zurück zur Übersicht

DER ERSTE SCHRITT BEGINNT MIT EINEM GESPRÄCH

Was auch ansteht.
Sprechen wir darüber.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Gemeinsam klären wir, wie wir Sie unterstützen können.

Kontakt aufnehmen 0202 69867611