Bartelt & Timper · Persönlich an Ihrer Seite.0202 69867611
BT RechtsanwälteKontakt aufnehmen

Ihre Orientierung

BT Rechtsanwälte · Bartelt & Timper

Jetzt anrufen 0202 69867611Nachricht schreiben

ERBRECHT

Pflichtteil

Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, die durch eine Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Er macht den Berechtigten nicht automatisch zum Miterben. Anspruch und Höhe hängen von den…

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026

Kurz erklärt

Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, die durch eine Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Er macht den Berechtigten nicht automatisch zum Miterben. Anspruch und Höhe hängen von den persönlichen Verhältnissen und dem Nachlasswert ab.

Welche Unterlagen helfen?

Bringen Sie vorhandene Verträge, behördliche oder gerichtliche Schreiben und eine kurze zeitliche Übersicht mit. Kennzeichnen Sie laufende Fristen und geben Sie an, welche Schritte bereits erfolgt sind.

Weiterführende Beratung

Die Begriffsdefinition dient der Orientierung. Für die konkrete Einordnung sind Ihre persönliche Rolle, der vollständige Sachverhalt und die aktuellen Unterlagen maßgeblich.

Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

Zurück zur Übersicht

DER ERSTE SCHRITT BEGINNT MIT EINEM GESPRÄCH

Was auch ansteht.
Sprechen wir darüber.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Gemeinsam klären wir, wie wir Sie unterstützen können.

Kontakt aufnehmen 0202 69867611