Redaktion: BT Rechtsanwälte
Veröffentlicht am 24.10.2026 · Aktualisiert am 24.10.2026
- Entscheidung vom
- 21.10.2026
- Gericht
- Bundesgerichtshof
- Aktenzeichen
- I ZR 227/25, I ZR 228/25, I ZR 229/25 und I ZR 230/25

Was der BGH diese Woche entschieden hat
Am 21. Oktober 2026 hat der Bundesgerichtshof vier Verfahren zur SCHUFA-Auskunft entschieden. Die Vorinstanz muss erneut prüfen, ob die Voraussetzungen für weitergehende Informationen über die Scoreberechnung erfüllt sind. Es handelt sich daher weder um einen pauschalen Erfolg aller Betroffenen noch um einen allgemeinen Ausschluss solcher Auskünfte.
Nach der Mitteilung des Gerichts kann die Berechnung eines Scorewerts unter die Regeln über automatisierte Entscheidungen fallen, wenn ein Unternehmen seine Vertragsentscheidung maßgeblich darauf stützt. Für den darauf bezogenen Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. h DSGVO müssen die Voraussetzungen des Art. 22 Abs. 1 DSGVO vorliegen.
Die zeitliche Abfolge kann wichtig sein
Betroffene müssen die maßgebliche Rolle des Scores grundsätzlich darlegen und beweisen. Der BGH erleichtert diesen Nachweis: Werden eine Scoreübermittlung und eine zeitlich damit zusammenhängende nachteilige Vertragsentscheidung vorgetragen und gegebenenfalls bewiesen, spricht eine tatsächliche Vermutung für den Zusammenhang. Die Vorinstanz muss fehlende Feststellungen nachholen. Falls eine entsprechende Auskunftspflicht besteht, reichten die streitigen Schreiben aus 2023 zu ihrer Erfüllung nicht aus.
Welche Unterlagen für eine Prüfung helfen
Für eine erste rechtliche Einordnung empfiehlt es sich, die Ereignisse zeitlich zu ordnen. Eine reine Beschreibung wie „Mein Score ist schlecht“ lässt meist offen, welcher konkrete Vorgang untersucht werden soll. Aussagekräftiger ist eine kurze Übersicht: Wann wurde welcher Vertrag beantragt, wer hat eine Bonitätsauskunft angefordert und wann erfolgte eine Ablehnung oder eine andere nachteilige Entscheidung?
- Die erhaltene Datenkopie mit Datum vollständig aufbewahren.
- Vertragsantrag, Ablehnung und weitere Mitteilungen sichern.
- Bekannte Bonitätsanfragen und Scoreübermittlungen gegenüberstellen.
- Bereits gestellte Auskunftsersuchen und die Antworten getrennt ablegen.
- Eigene Vermutungen von schriftlich belegten Informationen unterscheiden.
Diese Vorbereitung ersetzt keine rechtliche Bewertung. Sie hilft dabei, die tatsächlichen Abläufe sichtbar zu machen und gezielt nach fehlenden Informationen zu fragen. Originalnachrichten sollten erhalten bleiben; eine nachträglich erstellte Zusammenfassung kann sie ergänzen. Persönliche Daten gehören dabei in einen abgestimmten Übermittlungsweg und nicht in öffentlich zugängliche Kommentare.
Unterschiedliche Anliegen getrennt betrachten
In einer Beratung kann es um verschiedene Ziele gehen: die Erklärung einer Bewertung, die Überprüfung gespeicherter Angaben oder den Umgang mit einer konkreten Vertragsablehnung. Diese Fragen sollten schon bei der Kontaktaufnahme auseinandergehalten werden. Aus einer Unzufriedenheit mit dem Ergebnis folgt noch nicht, welche Erklärung oder Korrektur im konkreten Fall verlangt werden kann.
Auch bestehende Zahlungsschwierigkeiten und eine abgelehnte Finanzierung sollten getrennt erfasst werden. Welche Forderungen tatsächlich bestehen und wie ein Unternehmen die Bonität bewertet, sind unterschiedliche Ebenen. Eine geordnete Unterlagensammlung ermöglicht, beide Themen zusammenhängend zu besprechen, ohne sie gleichzusetzen.
Ihr Anliegen mit der Kanzlei besprechen
BT Rechtsanwälte unterstützt bei zivilrechtlichen Fragen und der Einordnung wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Nennen Sie bei einer Kontaktanfrage den betroffenen Vertrag, die beteiligten Unternehmen und bekannte Fristen. So kann die Kanzlei prüfen, welche Beratung zu Ihrem Anliegen passt.
Grundlage der Meldung ist die Pressemitteilung Nr. 198/2026 des Bundesgerichtshofs vom 21. Oktober 2026. Die Hinweise zur Vorbereitung sind eine allgemeine redaktionelle Einordnung und keine Aussage über den Erfolg eines bestimmten Anspruchs.
Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.
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