Redaktion: BT Rechtsanwälte
Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026
Abgrenzung zur gewöhnlichen Insolvenzforderung
Aussonderung betrifft einen Gegenstand, der aufgrund eines dinglichen oder persönlichen Rechts nicht zur Insolvenzmasse gehört. Die berechtigte Person verlangt damit nicht lediglich eine anteilige Zahlung auf eine gewöhnliche Insolvenzforderung. Ob ein solches Recht besteht, muss für den konkreten Gegenstand und die konkrete Vereinbarung geprüft werden.
Eigentum und Zuordnung belegen
Verträge, Liefernachweise, Eigentumsvorbehalte und Angaben zum Verbleib des Gegenstands können wichtig sein. Dass auf einer Rechnung ein Vorbehalt erwähnt wird, beantwortet nicht automatisch alle Wirksamkeitsfragen. Holen Sie Gegenstände nicht eigenmächtig ab, sondern lassen Sie die Voraussetzungen und den richtigen Verfahrensweg klären. Die Aussonderung ist von der Absonderung zu unterscheiden.
Weitere Informationen: Insolvenzrecht und Forderung anmelden.
Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.
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