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INSOLVENZRECHT

Betriebsübergang in der Insolvenz

Beim Betriebsübergang in der Insolvenz geht ein Unternehmen oder Teilbetrieb auf einen Erwerber über. Arbeitsverhältnisse, Rechte und Pflichten können dabei ganz oder teilweise mit übergehen. Diese Konstellation ist arbeitsrechtlich und haftungsrechtlich…

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026

Was bedeutet der Begriff?

Beim Betriebsübergang in der Insolvenz geht ein Unternehmen oder Teilbetrieb auf einen Erwerber über. Arbeitsverhältnisse, Rechte und Pflichten können dabei ganz oder teilweise mit übergehen. Diese Konstellation ist arbeitsrechtlich und haftungsrechtlich komplex und erfordert eine sorgfältige Gestaltung der Verträge.

Ein erfahrener Insolvenzrechtsanwalt stimmt Kaufverträge, Personalmaßnahmen und Informationspflichten miteinander ab. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu sichern, Haftungsrisiken zu begrenzen und gleichzeitig eine wirtschaftlich sinnvolle Transaktion für Käufer, Verkäufer und Gläubiger zu ermöglichen.

Einordnung im konkreten Fall

Für die Bewertung sind der Verfahrensstand, Ihre Rolle und die vorhandenen Unterlagen maßgeblich. Die Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

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