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INSOLVENZRECHT

Teilbetriebserwerb aus der Insolvenz

Beim Teilbetriebserwerb werden nur bestimmte Geschäftsbereiche aus der Insolvenz übernommen. So können Investoren gezielt profitable Einheiten erwerben, ohne alle Altlasten zu übernehmen.

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026

Was bedeutet der Begriff?

Beim Teilbetriebserwerb werden nur bestimmte Geschäftsbereiche aus der Insolvenz übernommen. So können Investoren gezielt profitable Einheiten erwerben, ohne alle Altlasten zu übernehmen.

Ein Anwalt strukturiert die Transaktion, klärt Haftungsfragen und achtet darauf, dass der Übergang von Mitarbeitern, Verträgen und Assets rechtlich abgestimmt erfolgt.

Einordnung im konkreten Fall

Für die Bewertung sind der Verfahrensstand, Ihre Rolle und die vorhandenen Unterlagen maßgeblich. Die Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

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