Redaktion: BT Rechtsanwälte
Veröffentlicht am 24.10.2026 · Aktualisiert am 24.10.2026

Was ist ein P-Konto?
Ein Pfändungsschutzkonto ist ein Zahlungskonto mit gesetzlichem Schutz bestimmter Guthabenbeträge vor Kontopfändungen. Natürliche Personen können verlangen, dass ihr bestehendes Zahlungskonto als P-Konto geführt wird. Jede Person darf nur ein solches Konto unterhalten. Es wird ausschließlich auf Guthabenbasis geführt.
Der Schutz beseitigt die zugrunde liegenden Schulden nicht. Er soll ermöglichen, trotz einer Kontopfändung über gesetzlich geschützte Beträge zu verfügen. Ein P-Konto ersetzt deshalb weder die Prüfung einer Forderung noch Verhandlungen mit Gläubigern oder eine geordnete Schuldenbereinigung.
Grundbetrag und mögliche Erhöhungen
§ 899 ZPO schützt monatlich einen gesetzlich bestimmten Grundbetrag. Dessen Höhe richtet sich nach den jeweils geltenden Pfändungsfreigrenzen; veraltete Betragsangaben aus früheren Jahren sollten nicht ungeprüft übernommen werden. Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben kann nach den gesetzlichen Regeln in die drei folgenden Kalendermonate übertragen werden.
Zusätzliche Schutzbeträge können beispielsweise wegen tatsächlich erfüllter gesetzlicher Unterhaltspflichten oder bestimmter Sozialleistungen bestehen. Auch Kindergeld kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich geschützt sein. Solche Beträge sind nicht in jeder Situation automatisch in der Bankberechnung enthalten. Welche Nachweise oder gegebenenfalls gerichtlichen Festsetzungen benötigt werden, sollte rechtzeitig geklärt werden.
Ein allgemeines Beispiel
Eine Person erhält Arbeitslohn und Kindergeld auf dasselbe Konto. Nach einer Kontopfändung zeigt die Bank einen verfügbaren Betrag an, der die persönliche Situation möglicherweise nicht vollständig berücksichtigt. Entscheidend ist dann, welche Zahlungseingänge und Erhöhungsgründe vorliegen und welche Nachweise bereits berücksichtigt wurden. Das Beispiel beschreibt keinen für alle Familien gleichen Freibetrag.
Bei einer Pfändung zügig handeln
Ist das Guthaben bereits gepfändet, enthält § 850k ZPO eine kurze Frist für die verlangte Umstellung. Auch für einen rückwirkenden Schutz nach Umwandlung gelten gesetzliche zeitliche Grenzen. Warten Sie daher mit der Klärung nicht bis zur nächsten Miet- oder Stromzahlung.
Halten Sie Pfändungsunterlagen, Kontoauszüge, Leistungsbescheide und Nachweise zu Unterhaltspflichten bereit. Für eine umfassende Lösung sollte zusätzlich die gesamte Verbindlichkeitensituation betrachtet werden. Insolvenz- und Sanierungsrecht · Kontakt aufnehmen
Rechtsgrundlagen
§ 850k ZPO – Einrichtung, § 899 ZPO – Grundbetrag und Übertragung und § 902 ZPO – Erhöhungsbeträge.
Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.
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