Redaktion: BT Rechtsanwälte
Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026
Was bedeutet der Begriff?
Eine detaillierte Cashflow-Planung ist in der Unternehmenskrise unverzichtbar. Sie zeigt, wann welche Mittel zufließen und welche Zahlungen zwingend geleistet werden müssen. Auf dieser Basis lässt sich erkennen, ob kurzfristig Zahlungsunfähigkeit droht und welche Maßnahmen Priorität haben.
Insolvenzrechtlich ist die Cashflow-Planung eng mit der Frage der Zahlungsunfähigkeit und der Insolvenzantragspflicht verknüpft. Ein erfahrener Anwalt hilft, Annahmen realistisch zu fassen, Risiken zu bewerten und Entscheidungen so zu dokumentieren, dass sie später nachvollziehbar bleiben.
Einordnung im konkreten Fall
Für die Bewertung sind der Verfahrensstand, Ihre Rolle und die vorhandenen Unterlagen maßgeblich. Die Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.
Kontakt aufnehmen 