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INSOLVENZRECHT

Geschäftsführerhaftung in der Insolvenzreife

Sobald ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist, befindet es sich in der Insolvenzreife. Der Geschäftsführer muss dann ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag stellen. Zahlt er trotzdem weiter „normal“ Rechnungen, drohen persönliche…

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026

Was bedeutet der Begriff?

Sobald ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist, befindet es sich in der Insolvenzreife. Der Geschäftsführer muss dann ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag stellen. Zahlt er trotzdem weiter „normal“ Rechnungen, drohen persönliche Haftungsansprüche.

Ein spezialisierter Anwalt unterstützt bei der Prüfung der Insolvenzreife, bei der Erstellung von Liquiditätsstatus und Fortführungsprognose und bei der Entscheidung, welche Zahlungen noch zulässig sind. Wer hier rechtzeitig handelt, kann das eigene Haftungsrisiko spürbar reduzieren.

Einordnung im konkreten Fall

Für die Bewertung sind der Verfahrensstand, Ihre Rolle und die vorhandenen Unterlagen maßgeblich. Die Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

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