Redaktion: BT Rechtsanwälte
Veröffentlicht am 24.10.2026 · Aktualisiert am 24.10.2026

Was ist eine Betriebskostenabrechnung?
Mit einer Betriebskostenabrechnung rechnet der Vermieter über vereinbarte Vorauszahlungen auf laufende Betriebskosten ab. Aus dem Vergleich zwischen dem Mieteranteil und den geleisteten Vorauszahlungen kann sich ein Guthaben oder eine Nachforderung ergeben. Eine vereinbarte Betriebskostenpauschale ist davon zu unterscheiden.
Ob Kosten überhaupt auf Mieter umgelegt werden dürfen, hängt insbesondere von der vertraglichen Vereinbarung und den gesetzlichen Regeln ab. Eine tatsächlich angefallene Rechnung wird nicht allein deshalb automatisch zu einer vom Mieter zu tragenden Betriebskostenposition.
Welche Fristen gelten bei Wohnraum?
Über Vorauszahlungen ist grundsätzlich jährlich abzurechnen. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. Danach ist eine Nachforderung grundsätzlich ausgeschlossen, sofern der Vermieter die Verspätung zu vertreten hat. Die bloße Behauptung, es habe Verzögerungen gegeben, ersetzt die Prüfung dieser Ausnahme nicht.
Mieter müssen Einwendungen grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung mitteilen. Auch dafür kennt das Gesetz eine Ausnahme bei nicht zu vertretender Verspätung. Diese Einwendungsfrist ist nicht mit einer allgemeinen Zahlungsfrist gleichzusetzen. Für Gewerberaummiete gelten die Wohnraumregeln nicht ohne Weiteres identisch.
Verteilung und Belege prüfen
Wichtig sind Gesamtkosten, Abrechnungszeitraum, der jeweilige Verteilungsmaßstab, der eigene Anteil und die berücksichtigten Vorauszahlungen. Ohne andere Vereinbarung gilt vorbehaltlich besonderer Regeln grundsätzlich die Wohnfläche; bei erfasstem Verbrauch oder erfasster Verursachung muss der Maßstab dies berücksichtigen. Für vermietetes Wohnungseigentum bestehen Besonderheiten. Auf Verlangen ist Einsicht in die zugrunde liegenden Belege zu gewähren; diese dürfen auch elektronisch bereitgestellt werden.
Ein Beispiel für eine Rückfrage
Eine Abrechnung weist weniger Vorauszahlungen aus, als der Mieter nach seinen Kontoauszügen geleistet hat. Sinnvoll ist eine konkrete Gegenüberstellung der Monate und Zahlungen. Daneben sollten etwaige Einwendungen gegen Kostenpositionen oder den Verteilungsmaßstab getrennt benannt werden.
Bewahren Sie das Zugangsschreiben und den Mietvertrag auf und lassen Sie strittige Positionen rechtzeitig prüfen. Kontakt aufnehmen · Zivilrecht
Rechtsgrundlagen
§ 556 BGB – Betriebskosten und § 556a BGB – Abrechnungsmaßstab.
Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.
Kontakt aufnehmen