Redaktion: BT Rechtsanwälte
Veröffentlicht am 24.10.2026 · Aktualisiert am 24.10.2026

Was ist eine Eigenbedarfskündigung?
Eigenbedarf ist ein gesetzlich genannter Grund, mit dem ein Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung eines Wohnraummietverhältnisses begründen kann. Er kommt in Betracht, wenn die Räume als Wohnung für den Vermieter selbst, für Familienangehörige oder für Angehörige seines Haushalts benötigt werden. Der Wunsch, künftig eine höhere Miete zu erzielen, genügt dafür nicht.
Die Verwendung des Wortes „Eigenbedarf“ macht eine Kündigung noch nicht wirksam. Der konkrete Bedarf, die betroffene Person und die Umstände müssen rechtlich tragfähig sein. Die Gründe für das berechtigte Interesse sind im Kündigungsschreiben anzugeben.
Kündigungsfristen und Härtegründe
Bei der ordentlichen Kündigung von Wohnraum gelten gesetzliche Fristen. Für Vermieter verlängert sich die Grundfrist nach fünf und acht Jahren seit Überlassung der Wohnung um jeweils drei Monate. Die genaue Berechnung erfordert insbesondere die Prüfung des Zugangszeitpunkts und möglicher Besonderheiten des Mietverhältnisses.
Mieter können unter den Voraussetzungen des § 574 BGB einer Kündigung widersprechen und eine Fortsetzung verlangen, wenn die Beendigung eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde. Dabei sind auch die berechtigten Vermieterinteressen zu würdigen. Fehlender angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen kann relevant sein. Ein Härteeinwand ist dennoch kein automatischer Ausschluss jeder Kündigung. Form und Frist des Widerspruchs müssen gesondert beachtet werden.
Ein allgemeines Beispiel
Ein Vermieter erklärt, seine Tochter wolle die Wohnung künftig selbst nutzen. Der Mieter berichtet von gesundheitlichen Belastungen und erfolglosen Bemühungen um eine Ersatzwohnung. Diese Angaben sind getrennt zu prüfen: Einerseits geht es um den behaupteten Eigenbedarf, andererseits um mögliche Härtegründe. Eine sachliche Dokumentation hilft beiden Seiten.
Was sollten Betroffene mitbringen?
Für die Beratung sind Mietvertrag, vollständiges Kündigungsschreiben, Umschlag beziehungsweise Zugangsnachweis und bisherige Korrespondenz wichtig. Mieter sollten konkrete Belastungen und gegebenenfalls ihre Wohnungssuche belegen. Vermieter sollten den Nutzungswunsch und dessen tatsächlichen Hintergrund nachvollziehbar darstellen.
Handeln Sie frühzeitig, bevor verbindliche Zusagen zum Auszug oder weitere rechtliche Schritte erfolgen. Kontakt zur Kanzlei · Zivilrecht
Rechtsgrundlagen
§ 573 BGB, § 573c BGB und § 574 BGB.
Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.
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