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MIETRECHT

Mietminderung

Ein erheblicher Mangel kann die geschuldete Miete mindern. Entscheidend sind die tatsächliche Gebrauchseinschränkung, ihre Dauer und die gesetzlichen Voraussetzungen.

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 24.10.2026 · Aktualisiert am 24.10.2026

Wohnungsschlüssel vor einer geöffneten Haustür
KI-generiertes Symbolbild.

Was bedeutet Mietminderung?

Eine Mietminderung kommt in Betracht, wenn ein Mangel die vertragsgemäße Nutzung der Mietsache erheblich beeinträchtigt. Für die betroffene Zeit kann dann eine angemessen herabgesetzte Miete geschuldet sein. Ist die Tauglichkeit vollständig aufgehoben, sieht § 536 BGB grundsätzlich eine Befreiung von der Mietzahlung für diesen Zeitraum vor. Eine nur unerhebliche Beeinträchtigung genügt nicht.

Nicht jedes Ärgernis ist automatisch ein rechtlich relevanter Mangel. Es kommt unter anderem darauf an, welcher Zustand vertraglich geschuldet ist und wie stark die Nutzung tatsächlich eingeschränkt wird. Eine feste Minderungsquote für jedes Stichwort gibt das Gesetz nicht vor.

Mängel zeitnah anzeigen

Tritt während der Mietzeit ein Mangel auf, muss der Vermieter grundsätzlich unverzüglich informiert werden. Unterbleibt die Anzeige, können Schadensersatzpflichten entstehen und Minderungsrechte eingeschränkt sein, soweit der Vermieter deshalb keine Abhilfe schaffen konnte. Eine genaue Beschreibung mit Datum, Fotos und nachvollziehbarem Verlauf hilft bei der Prüfung.

Für bestimmte Beeinträchtigungen durch energetische Modernisierung enthält § 536 Absatz 1a BGB eine besondere zeitliche Ausnahme. Auch sonst können Kenntnis des Mangels, Vertragsregelungen und weitere Umstände die Bewertung beeinflussen. Wohnraum- und Gewerbemietverhältnisse sind dabei nicht in jeder Hinsicht gleich zu behandeln.

Ein allgemeines Beispiel

In einer Wohnung fällt die Heizung aus. Für die Beurteilung reicht die Mitteilung „Heizung kaputt“ allein nicht aus. Wichtig sind etwa Beginn und Dauer des Ausfalls, betroffene Räume, tatsächliche Temperaturen und die Information an den Vermieter. Das Beispiel rechtfertigt keine pauschale Kürzung um einen bestimmten Prozentsatz.

Welche Schritte sind sinnvoll?

Dokumentieren Sie den Zustand, melden Sie den Mangel nachweisbar und ermöglichen Sie abgestimmte Besichtigungs- oder Reparaturtermine. Lassen Sie vor einer eigenmächtigen Kürzung klären, ob und in welcher Höhe eine Minderung tragfähig ist. Eine zu hohe Kürzung kann zu einem Streit über Mietrückstände führen. Mängelbeseitigung, Mietminderung und ein möglicher Schadensersatz sind getrennte Fragen.

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Rechtsgrundlagen

§ 536 BGB – Mietminderung und § 536c BGB – Mängelanzeige.

Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

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