Redaktion: BT Rechtsanwälte
Veröffentlicht am 24.10.2026 · Aktualisiert am 24.10.2026

Wozu dient eine Mietkaution?
Die Mietkaution ist eine vereinbarte Sicherheit für Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Sie ist keine zusätzliche Monatsmiete und darf nicht mit einer laufenden Betriebskostenvorauszahlung verwechselt werden. Welche Sicherheit geschuldet ist, sollte anhand des Mietvertrags und der gesetzlichen Vorgaben geprüft werden.
Für Wohnraummietverhältnisse enthält § 551 BGB besondere Schutzregeln. Diese lassen sich nicht ohne Weiteres auf gewerbliche Mietverträge übertragen. Bei einem Ladenlokal oder Büro sind deshalb die vereinbarten Sicherheiten gesondert zu betrachten.
Höhe, Raten und Anlage bei Wohnraum
Eine vereinbarte Sicherheit darf grundsätzlich höchstens drei Monatsmieten ohne gesondert ausgewiesene Betriebskosten betragen. Ist eine Geldsumme zu leisten, kann sie in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen erbracht werden. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig; die weiteren folgen mit den nächsten Mietzahlungen.
Eine dem Vermieter überlassene Geldkaution ist grundsätzlich getrennt von dessen eigenem Vermögen anzulegen. Die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Das Gesetz erlaubt vereinbarte andere Anlageformen und enthält eine Besonderheit zur Verzinsung bei Studenten- und Jugendwohnheimen. Eine von den gesetzlichen Wohnraumschutzregeln zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Ein vereinfachtes Beispiel
Ein Wohnraummietvertrag nennt 800 Euro monatliche Grundmiete und zusätzlich 200 Euro Betriebskostenvorauszahlung. Für die allgemeine gesetzliche Kautionsobergrenze ist dann die Grundmiete maßgeblich: Drei Monatsbeträge ergeben 2.400 Euro. Das Beispiel setzt voraus, dass keine besondere Sicherheitsgestaltung zu beurteilen ist.
Unterlagen und Rückgabe klären
Bewahren Sie die Kautionsvereinbarung, Zahlungsnachweise und Informationen zur Anlage auf. Beim Auszug sind außerdem Übergabeprotokoll, Fotos, Abrechnungen und die Korrespondenz zu möglichen Ansprüchen hilfreich. Aus dem Schlüsselrückgabetag allein ergibt sich kein für jeden Fall gleicher Rückzahlungstermin. Ob und in welchem Umfang noch ein Sicherungsbedarf besteht, muss anhand konkreter Forderungen geprüft werden.
Verrechnen Sie die Kaution nicht ohne rechtliche Prüfung mit den letzten Mietzahlungen. Sprechen Sie die Kanzlei bei offenen Kautionsfragen an.
Rechtsgrundlage
Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.
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