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INSOLVENZRECHT

Restschuldbefreiung: Welche Forderungen ausgenommen sein können

Nicht jede Forderung fällt unter die Restschuldbefreiung. Gesetzliche Ausnahmen verstehen und besondere Forderungsgründe rechtzeitig prüfen.

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 15.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026

Restschuldbefreiung bedeutet nicht, dass jede Forderung entfällt

Die Aussicht auf einen wirtschaftlichen Neustart ist für viele Menschen ein wichtiger Grund, sich mit einem Insolvenzverfahren zu befassen. Trotzdem sollte die Erwartung an eine Restschuldbefreiung sorgfältig geprüft werden. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Deshalb kommt es nicht nur auf die Gesamthöhe der Schulden, sondern auch auf deren rechtlichen Ursprung an.

Bestimmte Forderungen bleiben ausgenommen

§ 302 InsO nennt unter anderem Geldstrafen sowie bestimmte Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen. Auch rückständiger gesetzlicher Unterhalt bei vorsätzlich pflichtwidriger Nichtgewährung und bestimmte Steuerverbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer rechtskräftigen Verurteilung wegen der gesetzlich bezeichneten Steuerstraftaten können betroffen sein. Die jeweiligen Voraussetzungen und erforderlichen Angaben bei der Forderungsanmeldung sind entscheidend.

Nicht jede Unterhaltsforderung und nicht jede Steuerschuld ist deshalb automatisch von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Die genaue Grundlage muss geprüft werden. Ebenso wenig reicht eine allgemeine Behauptung eines Gläubigers aus, um die Einordnung ungeprüft zu übernehmen.

Unterlagen nach Forderungsgrund ordnen

Sammeln Sie Bescheide, Urteile, Vergleiche und Forderungsaufstellungen. Markieren Sie Stellen, an denen ein besonderer Rechtsgrund behauptet oder festgestellt wird. Notieren Sie, ob und wann Ihnen gerichtliche Mitteilungen dazu zugestellt wurden. Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf die Bezeichnung im Betreff eines Inkassoschreibens.

Für das erste Gespräch hilft eine kurze Tabelle: Gläubiger, Betrag, Entstehungsgrund, vorhandener Titel und offene Frage. Trennen Sie belegte Tatsachen von Ihrer eigenen Einschätzung. So lässt sich gezielt klären, welche Vorgänge vertieft geprüft werden müssen.

Hinweise im Verfahren ernst nehmen

Wenn eine Forderung mit einem besonderen Rechtsgrund angemeldet wird, können Reaktionsmöglichkeiten und Fristen wichtig sein. Leiten Sie entsprechende Schreiben zeitnah zur Prüfung weiter. Eine spätere pauschale Berufung auf den wirtschaftlichen Neustart ersetzt diese Auseinandersetzung nicht.

Lassen Sie bereits vor einer Antragstellung klären, welche Erwartungen realistisch sind. Grundlagen erläutert unser Lexikon zur Restschuldbefreiung. Weitere Hinweise bietet Verbraucherinsolvenz vorbereiten. Bei steuerstrafrechtlichem Bezug kann zusätzlich eine abgestimmte Prüfung im Strafrecht erforderlich sein.

Beispiel: Eine Forderung wird besonders bezeichnet

Ein fiktiver Schuldner findet in einer Verfahrensmitteilung neben einer bekannten Forderung den Hinweis auf einen besonderen Rechtsgrund. Er geht davon aus, dass die spätere Restschuldbefreiung ohnehin sämtliche Beträge erfassen werde, und legt das Schreiben beiseite. Genau hier kann eine wichtige Frage übersehen werden: Nicht allein die Höhe, sondern auch die rechtliche Einordnung der Forderung kann entscheidend sein.

Für die Vorbereitung sollte die betreffende Passage markiert und mit den ursprünglichen Unterlagen verbunden werden. Gibt es ein Urteil, einen Vergleich oder einen Bescheid? Was wurde früher bereits erklärt oder bestritten? Halten Sie den Zugang des aktuellen Schreibens fest. Welche Reaktion erforderlich ist, muss anhand des konkreten Verfahrensstands geprüft werden.

Behauptung und feststehende Grundlage unterscheiden

In Forderungsschreiben können tatsächliche Angaben, rechtliche Bewertungen und Zahlungsaufforderungen nebeneinanderstehen. Eine sinnvolle Übersicht trennt diese Ebenen. Notieren Sie, welche Dokumente vorliegen und worüber noch Streit besteht. Übernehmen Sie einen besonderen Rechtsgrund nicht allein deshalb ungeprüft, weil er in einem Schreiben genannt wird.

Ebenso wenig sollten vorhandene Entscheidungen ignoriert werden, wenn deren Inhalt den eigenen Erwartungen widerspricht. Die Beratung benötigt den vollständigen Stand, einschließlich ungünstig erscheinender Unterlagen. Nur so lassen sich Bedeutung und mögliche nächste Schritte verlässlich einordnen.

Den erwarteten Neustart konkret besprechen

Die Frage nach einer Restschuldbefreiung sollte mit einer vollständigen Forderungsübersicht verbunden werden. Stellen Sie diejenigen Vorgänge besonders heraus, bei denen Geldstrafen, Unterhalt, vorsätzliches Verhalten oder steuerstrafrechtliche Entscheidungen eine Rolle spielen könnten. Die bloße Zuordnung zu einem Themengebiet beantwortet die gesetzliche Ausnahme noch nicht, hilft aber bei der gezielten Prüfung.

Für die persönliche Planung ist es wichtig zu wissen, welche Erwartungen gesichert und welche noch offen sind. Besprechen Sie deshalb nicht nur den Ablauf, sondern auch mögliche verbleibende Belastungen. Pauschale Versprechen über einen schuldenfreien Neubeginn können diese Prüfung nicht ersetzen.

Sind alle Steuerschulden ausgenommen?

Eine solche pauschale Aussage wäre falsch. Die gesetzliche Ausnahme knüpft an bestimmte Voraussetzungen an. Legen Sie Bescheide und gegebenenfalls strafrechtliche Entscheidungen vollständig vor, damit die konkrete Forderung eingeordnet werden kann.

Sollte ich eine besonders bezeichnete Forderung einfach anerkennen?

Lassen Sie zunächst prüfen, welche Bedeutung die Erklärung hätte und ob die behauptete Grundlage zutrifft. Eine spontane Zustimmung oder ein pauschaler Widerspruch ohne Kenntnis des Vorgangs ist keine verlässliche Bearbeitung. Wichtig sind die konkrete Mitteilung, ihr Zugang und die dazugehörigen Unterlagen.

Beratung und Informationsstand

Sie möchten Ihre Situation einordnen lassen? Kontaktieren Sie BT Rechtsanwälte. Nennen Sie bestehende Fristen bereits beim ersten Kontakt. Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung. Informationsstand: 15. September 2026.

Rechtsgrundlage und weiterführende Informationen: Offizielle Quelle.

Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

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