Redaktion: BT Rechtsanwälte
Veröffentlicht am 15.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026
Verbraucherinsolvenz beginnt mit einem vollständigen Überblick
Wenn private Schulden dauerhaft nicht mehr beherrschbar erscheinen, ist eine geordnete Bestandsaufnahme ein wichtiger erster Schritt. Dabei geht es nicht darum, vor einer Beratung bereits jede rechtliche Frage selbst zu lösen. Entscheidend ist, dass Einnahmen, Vermögen und Verpflichtungen möglichst nachvollziehbar erfasst werden und offene Informationen erkennbar bleiben.
Der außergerichtliche Einigungsversuch
Für den Verbraucherinsolvenzantrag verlangt § 305 InsO unter anderem eine Bescheinigung über einen erfolglosen außergerichtlichen Einigungsversuch auf Grundlage eines Plans. Die Bescheinigung muss von einer geeigneten Person oder Stelle nach persönlicher Beratung und eingehender Prüfung ausgestellt werden. Eine selbst erstellte Liste oder ein beliebiger Brief an Gläubiger ersetzt diese Voraussetzung nicht.
Welche Verfahrensart im konkreten Fall passt und wie die Vorbereitung abläuft, sollte frühzeitig geklärt werden. Das gilt besonders, wenn eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wurde oder noch ausgeübt wird.
Gläubiger richtig erfassen
Führen Sie zu jeder Forderung Namen und Anschrift des Gläubigers, Aktenzeichen, Forderungsgrund und den bekannten Betrag auf. Trennen Sie nach Möglichkeit Hauptforderung, Zinsen und Kosten. Wenn Inkassounternehmen oder andere Vertreter schreiben, ordnen Sie diese dem zugrunde liegenden Vorgang zu. So vermeiden Sie, dieselbe Forderung versehentlich mehrfach aufzunehmen.
Sortieren Sie Unterlagen nicht danach aus, ob Ihnen ein Betrag richtig erscheint. Auch bestrittene oder unklare Forderungen gehören zunächst in die Übersicht – mit einer Kennzeichnung des Streitpunkts. Die rechtliche Prüfung erfolgt anschließend.
Alltag und Unterlagen zusammen betrachten
Stellen Sie regelmäßige Einnahmen und notwendige Ausgaben gegenüber. Dazu können Unterhaltspflichten und besondere persönliche Belastungen gehören. Vermögenswerte sollten ebenfalls vollständig angegeben werden. Fehlende Belege lassen sich als offene Aufgabe notieren; beschönigte Angaben erschweren dagegen jede tragfähige Lösung.
Notieren Sie außerdem laufende Pfändungen, gerichtliche Schreiben und bereits vereinbarte Zahlungen. Fragen Sie im Gespräch nach Beratungsumfang, Kosten und den nächsten Arbeitsschritten. Weitere Orientierung bieten Regel- oder Verbraucherinsolvenz, Restschuldbefreiung und die Insolvenzberatung.
Beispiel: Mehrere Schreiben zu derselben Forderung
Eine fiktive Verbraucherin erhält Schreiben vom ursprünglichen Vertragspartner, einem Inkassounternehmen und später einer Rechtsanwaltskanzlei. Die Beträge unterscheiden sich. Würde sie alle Schreiben als eigenständige Schulden erfassen, könnte ihre Übersicht dieselbe Forderung mehrfach enthalten. Deshalb sollte zunächst der zugrunde liegende Vertrag oder Vorgang zugeordnet werden.
Notieren Sie ursprünglichen Gläubiger, aktuelle Anspruchsteller, Aktenzeichen und den neuesten bekannten Stand. Legen Sie ältere Schreiben dazu, statt sie zu vernichten. Wenn die Zuordnung unklar ist, kennzeichnen Sie die Frage. Eine übersichtliche Vorbereitung besteht gerade darin, Unklarheiten sichtbar zu machen, nicht darin, sie durch eine Vermutung zu ersetzen.
Eine Unterlagenmappe in sinnvolle Bereiche teilen
Für das Gespräch bietet sich eine Trennung zwischen Einnahmen, regelmäßigen Ausgaben, Vermögen und Forderungen an. In einen weiteren Bereich gehören gerichtliche Schreiben und Vollstreckungsunterlagen. So lassen sich aktuelle Belastungen und bereits laufende Maßnahmen schneller erkennen. Verwenden Sie nachvollziehbare Dateinamen oder Register, etwa nach Gläubiger und Datum.
Auch persönliche Veränderungen können wichtig sein: ein geplanter Umzug, ein Arbeitsplatzwechsel oder veränderte Unterhaltspflichten. Notieren Sie diese Punkte mit ihrem tatsächlichen Stand. Bereits eingetretene Änderungen und nur geplante Entwicklungen sollten voneinander unterschieden werden. Welche Bedeutung sie für die Vorbereitung haben, wird im Beratungsgespräch geklärt.
Die Zusammenarbeit realistisch planen
Besprechen Sie, welche Unterlagen zuerst benötigt werden und welche Aufgaben Sie selbst übernehmen können. Vereinbaren Sie einen klaren Weg für Rückfragen und ergänzende Informationen. Eine lange Liste ohne Prioritäten kann überfordern; eine überschaubare Reihenfolge erleichtert die Bearbeitung. Besonders zeitkritische Schreiben sollten unmittelbar angesprochen werden und nicht bis zur Fertigstellung der gesamten Mappe warten.
Fragen Sie außerdem nach Umfang und Kosten der Beratung sowie danach, welche Schritte bereits beauftragt sind. Der erste Kontakt und die eigentliche Durchführung weiterer Maßnahmen sollten für Sie verständlich auseinandergehalten werden.
Muss ich auch eine bestrittene Forderung angeben?
Nehmen Sie sie zunächst mit dem Hinweis auf den Streitpunkt in Ihre Übersicht auf. Die Vorbereitung soll den tatsächlichen Informationsstand vollständig zeigen. Ob und in welcher Höhe eine Forderung rechtlich besteht, wird anschließend geprüft.
Was ist, wenn ich Briefe lange nicht geöffnet habe?
Beginnen Sie mit dem Sortieren und benennen Sie vorhandene Lücken offen. Achten Sie besonders auf gerichtliche Schreiben und aktuelle Termine. Sie müssen nicht vor der Kontaktaufnahme allein einen perfekten Überblick herstellen. Die Beratung kann helfen, den nächsten sinnvollen Schritt festzulegen.
Beratung und Informationsstand
Sie möchten Ihre Situation einordnen lassen? Kontaktieren Sie BT Rechtsanwälte. Nennen Sie bestehende Fristen bereits beim ersten Kontakt. Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung. Informationsstand: 15. September 2026.
Rechtsgrundlage und weiterführende Informationen: Offizielle Quelle.
Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.
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