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INSOLVENZRECHT

Deckungsanfechtung

Die Deckungsanfechtung ermöglicht es dem Insolvenzverwalter, Zahlungen an Gläubiger rückgängig zu machen, die kurz vor dem Insolvenzantrag geleistet wurden. War der Schuldner bereits zahlungsunfähig und wusste der Gläubiger davon, ist die Anfechtungsgefahr…

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026

Was bedeutet der Begriff?

Die Deckungsanfechtung ermöglicht es dem Insolvenzverwalter, Zahlungen an Gläubiger rückgängig zu machen, die kurz vor dem Insolvenzantrag geleistet wurden. War der Schuldner bereits zahlungsunfähig und wusste der Gläubiger davon, ist die Anfechtungsgefahr besonders hoch.

Für Lieferanten, Banken und Dienstleister ist wichtig, Hinweise auf eine Krise ernst zu nehmen und Zahlungen sowie Sicherheiten nicht unreflektiert zu akzeptieren. Ein erfahrener Anwalt bewertet die Risiken und entwickelt Strategien, um Anfechtungsansprüche zu vermeiden oder im Streitfall abzuwehren.

Einordnung im konkreten Fall

Für die Bewertung sind der Verfahrensstand, Ihre Rolle und die vorhandenen Unterlagen maßgeblich. Die Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

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