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INSOLVENZRECHT

Eigenverwaltung nach der Insolvenzordnung

In der Eigenverwaltung bleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis bei der Geschäftsleitung, während ein Sachwalter die Gläubigerinteressen überwacht. Das Verfahren nutzt die Erfahrung des Managements und ermöglicht schnelle Entscheidungen innerhalb eines…

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026

Was bedeutet der Begriff?

In der Eigenverwaltung bleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis bei der Geschäftsleitung, während ein Sachwalter die Gläubigerinteressen überwacht. Das Verfahren nutzt die Erfahrung des Managements und ermöglicht schnelle Entscheidungen innerhalb eines gerichtlichen Rahmens.

Voraussetzung ist ein überzeugendes Sanierungskonzept und das Vertrauen von Gericht und Gläubigern. Ein spezialisierter Anwalt bereitet Anträge vor, koordiniert Gutachten und sorgt dafür, dass die formellen Anforderungen erfüllt werden und die Sanierung realistische Erfolgsaussichten hat.

Einordnung im konkreten Fall

Für die Bewertung sind der Verfahrensstand, Ihre Rolle und die vorhandenen Unterlagen maßgeblich. Die Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

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