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INSOLVENZRECHT

Eröffnungsbeschluss im Insolvenzverfahren

Mit dem Eröffnungsbeschluss stellt das Insolvenzgericht fest, dass die Voraussetzungen für das Verfahren vorliegen und ein Insolvenzverwalter bestellt wird. Ab diesem Zeitpunkt gelten die insolvenzrechtlichen Regeln vollständig; Einzelzwangsvollstreckungen…

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026

Was bedeutet der Begriff?

Mit dem Eröffnungsbeschluss stellt das Insolvenzgericht fest, dass die Voraussetzungen für das Verfahren vorliegen und ein Insolvenzverwalter bestellt wird. Ab diesem Zeitpunkt gelten die insolvenzrechtlichen Regeln vollständig; Einzelzwangsvollstreckungen sind grundsätzlich nicht mehr möglich.

Der Beschluss legt außerdem fest, wie Gläubiger ihre Forderungen anmelden müssen. Für Schuldner und Geschäftsleiter ist er der Startpunkt für den geordneten Umgang mit der Krise. Ein Anwalt erläutert die Folgen, begleitet die Kommunikation mit Verwalter und Gläubigern und hilft, typische Fehler zu vermeiden.

Einordnung im konkreten Fall

Für die Bewertung sind der Verfahrensstand, Ihre Rolle und die vorhandenen Unterlagen maßgeblich. Die Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

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