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INSOLVENZRECHT

Regelinsolvenzverfahren

Das Regelinsolvenzverfahren ist insbesondere für Unternehmen und aktuell selbstständig tätige natürliche Personen relevant. Bei ehemals Selbstständigen hängt die Abgrenzung zur Verbraucherinsolvenz von den gesetzlichen Voraussetzungen ab, unter anderem von…

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026

Was bedeutet der Begriff?

Das Regelinsolvenzverfahren ist insbesondere für Unternehmen und aktuell selbstständig tätige natürliche Personen relevant. Bei ehemals Selbstständigen hängt die Abgrenzung zur Verbraucherinsolvenz von den gesetzlichen Voraussetzungen ab, unter anderem von der Übersichtlichkeit der Vermögensverhältnisse und möglichen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen.

Eine Restschuldbefreiung kommt unter den jeweiligen Voraussetzungen für natürliche Personen in Betracht, nicht für jede Gesellschaft. Die passende Verfahrensart wird anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft.

Einordnung im konkreten Fall

Für die Bewertung sind der Verfahrensstand, Ihre Rolle und die vorhandenen Unterlagen maßgeblich. Die Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

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