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INSOLVENZRECHT

D&O-Haftung in der Unternehmenskrise

Die D&O-Haftung betrifft die persönliche Verantwortung von Geschäftsführern und Vorständen. In der Krise müssen Organe die Liquidität eng überwachen, Insolvenztatbestände prüfen und bei Eintritt der Insolvenzreife unverzüglich handeln. Unterlassen sie dies,…

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026

Was bedeutet der Begriff?

Die D&O-Haftung betrifft die persönliche Verantwortung von Geschäftsführern und Vorständen. In der Krise müssen Organe die Liquidität eng überwachen, Insolvenztatbestände prüfen und bei Eintritt der Insolvenzreife unverzüglich handeln. Unterlassen sie dies, drohen Haftungsansprüche und strafrechtliche Folgen.

Eine D&O-Versicherung kann Risiken abfedern, ersetzt aber keine sorgfältige Pflichterfüllung. Ein spezialisierter Anwalt unterstützt bei der Krisenfrüherkennung, bei der Dokumentation von Entscheidungen und bei der Abstimmung mit dem Versicherer, damit im Schadenfall tatsächlich Deckung besteht.

Einordnung im konkreten Fall

Für die Bewertung sind der Verfahrensstand, Ihre Rolle und die vorhandenen Unterlagen maßgeblich. Die Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

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