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INSOLVENZRECHT

Organhaftung in der Insolvenz

Organhaftung in der Insolvenz umfasst die persönliche Verantwortung von Geschäftsführern, Vorständen und teilweise Aufsichtsräten für Pflichtverletzungen rund um die Krise. Prüfungsfokus sind insbesondere verspätete Anträge, verbotene Zahlungen und Verstöße…

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026

Was bedeutet der Begriff?

Organhaftung in der Insolvenz umfasst die persönliche Verantwortung von Geschäftsführern, Vorständen und teilweise Aufsichtsräten für Pflichtverletzungen rund um die Krise. Prüfungsfokus sind insbesondere verspätete Anträge, verbotene Zahlungen und Verstöße gegen Kapitalerhaltungsvorschriften.

Ein Anwalt unterstützt Organe bei Prävention, Dokumentation und Abwehr von Ansprüchen und stimmt die Vorgehensweise mit etwaiger D&O-Versicherung ab.

Einordnung im konkreten Fall

Für die Bewertung sind der Verfahrensstand, Ihre Rolle und die vorhandenen Unterlagen maßgeblich. Die Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

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