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INSOLVENZRECHT

Kommanditistenhaftung in der Insolvenz

Die Außenhaftung eines Kommanditisten richtet sich unter anderem nach der eingetragenen Haftsumme und der tatsächlich geleisteten Einlage. Eine Rückzahlung kann unter gesetzlichen Voraussetzungen dazu führen, dass die Haftung wieder auflebt.

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026

Was bedeutet der Begriff?

Die Außenhaftung eines Kommanditisten richtet sich unter anderem nach der eingetragenen Haftsumme und der tatsächlich geleisteten Einlage. Eine Rückzahlung kann unter gesetzlichen Voraussetzungen dazu führen, dass die Haftung wieder auflebt.

Die Haftsumme und eine intern vereinbarte Pflichteinlage sind nicht zwingend identisch. Gesellschaftsvertrag, Registerstand und Zahlungsbewegungen müssen deshalb gemeinsam geprüft werden. Eine allgemeine Aussage über eine uneingeschränkte Nachschusspflicht wäre unzutreffend.

Einordnung im konkreten Fall

Für die Bewertung sind der Verfahrensstand, Ihre Rolle und die vorhandenen Unterlagen maßgeblich. Die Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

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