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INSOLVENZRECHT

Nachtragsverteilung

Nachtragsverteilung bezeichnet die nachträgliche Verteilung von Vermögenswerten, die erst nach Aufhebung des Verfahrens bekannt werden oder realisiert werden können. Das Verfahren wird hierfür teilweise wiederaufgenommen.

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026

Was bedeutet der Begriff?

Nachtragsverteilung bezeichnet die nachträgliche Verteilung von Vermögenswerten, die erst nach Aufhebung des Verfahrens bekannt werden oder realisiert werden können. Das Verfahren wird hierfür teilweise wiederaufgenommen.

Gläubiger können von zusätzlichen Quoten profitieren. Ein Anwalt prüft, ob Voraussetzungen für eine Nachtragsverteilung vorliegen und wie Ansprüche im wiederaufgenommenen Verfahren durchgesetzt werden.

Einordnung im konkreten Fall

Für die Bewertung sind der Verfahrensstand, Ihre Rolle und die vorhandenen Unterlagen maßgeblich. Die Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

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