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INSOLVENZRECHT

Planinsolvenz und Insolvenzplanverfahren

Das Insolvenzplanverfahren ermöglicht eine maßgeschneiderte Sanierung. Forderungen werden gekürzt, gestundet oder umgewandelt, während der Betrieb fortgeführt wird. Gläubigergruppen stimmen über den Plan ab, der bei Annahme und gerichtlicher Bestätigung für…

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026

Was bedeutet der Begriff?

Das Insolvenzplanverfahren ermöglicht eine maßgeschneiderte Sanierung. Forderungen werden gekürzt, gestundet oder umgewandelt, während der Betrieb fortgeführt wird. Gläubigergruppen stimmen über den Plan ab, der bei Annahme und gerichtlicher Bestätigung für alle bindend ist.

Ein spezialisierter Anwalt erstellt den Plan, bereitet Quotenvergleiche vor und moderiert Verhandlungen mit den Gläubigern, damit eine tragfähige Mehrheit erreicht wird.

Einordnung im konkreten Fall

Für die Bewertung sind der Verfahrensstand, Ihre Rolle und die vorhandenen Unterlagen maßgeblich. Die Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

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