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INSOLVENZRECHT

Pre-Pack-Verfahren (vorgeplante Sanierung)

Beim Pre-Pack werden Verkauf oder Sanierung bereits vor Verfahrenseröffnung mit Investoren vorbereitet. Nach Eröffnung kann die Transaktion dann sehr schnell umgesetzt werden, was Werte erhält und Unsicherheit reduziert.

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026

Was bedeutet der Begriff?

Beim Pre-Pack werden Verkauf oder Sanierung bereits vor Verfahrenseröffnung mit Investoren vorbereitet. Nach Eröffnung kann die Transaktion dann sehr schnell umgesetzt werden, was Werte erhält und Unsicherheit reduziert.

Ein Anwalt sorgt dafür, dass solche Vorbereitungen rechtlich tragfähig gestaltet, transparent dokumentiert und mit den Anforderungen der Gerichte und Gläubiger vereinbar sind.

Einordnung im konkreten Fall

Für die Bewertung sind der Verfahrensstand, Ihre Rolle und die vorhandenen Unterlagen maßgeblich. Die Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

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