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INSOLVENZRECHT

Sanierungsgutachten (IDW S6)

Sanierungsgutachten nach IDW S6 werden häufig von Banken verlangt, um Kreditengagements in der Krise weiterzuführen. Sie prüfen, ob das Geschäftsmodell noch tragfähig ist und welche Maßnahmen nötig sind.

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026

Was bedeutet der Begriff?

Sanierungsgutachten nach IDW S6 werden häufig von Banken verlangt, um Kreditengagements in der Krise weiterzuführen. Sie prüfen, ob das Geschäftsmodell noch tragfähig ist und welche Maßnahmen nötig sind.

Ein Anwalt achtet darauf, dass das Gutachten mit der insolvenzrechtlichen Bewertung harmoniert und als Grundlage für Finanzierungs- und Gläubigerentscheidungen genutzt werden kann.

Einordnung im konkreten Fall

Für die Bewertung sind der Verfahrensstand, Ihre Rolle und die vorhandenen Unterlagen maßgeblich. Die Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

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