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INSOLVENZRECHT

Fortführungsprognose im Insolvenzrecht

Die Fortführungsprognose bewertet, ob ein Unternehmen im Prognosezeitraum voraussichtlich fortgeführt werden kann. Sie ist entscheidend für die Beurteilung der Überschuldung und damit für die Frage, ob ein Insolvenzantrag gestellt werden muss.

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026

Was bedeutet der Begriff?

Die Fortführungsprognose bewertet, ob ein Unternehmen im Prognosezeitraum voraussichtlich fortgeführt werden kann. Sie ist entscheidend für die Beurteilung der Überschuldung und damit für die Frage, ob ein Insolvenzantrag gestellt werden muss.

Ein realistischer Businessplan, eine detaillierte Liquiditätsplanung und belastbare Zusagen von Finanzierungspartnern sind die Grundlage. Ein spezialisierter Anwalt sorgt dafür, dass die Prognose rechtlich tragfähig dokumentiert wird und spätere Haftungsdiskussionen auf einer sauberen Faktenbasis geführt werden können.

Einordnung im konkreten Fall

Für die Bewertung sind der Verfahrensstand, Ihre Rolle und die vorhandenen Unterlagen maßgeblich. Die Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

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