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INSOLVENZRECHT

Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinn

Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist überwiegend wahrscheinlich. Sie erfordert daher stets eine Fortführungsprognose.

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026

Was bedeutet der Begriff?

Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist überwiegend wahrscheinlich. Sie erfordert daher stets eine Fortführungsprognose.

Ein Anwalt koordiniert die Erstellung des Überschuldungsstatus, stimmt Bewertungsfragen mit Beratern ab und hilft, auf Basis eines klaren Bildes über Insolvenzantragspflicht zu entscheiden.

Einordnung im konkreten Fall

Für die Bewertung sind der Verfahrensstand, Ihre Rolle und die vorhandenen Unterlagen maßgeblich. Die Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

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