Bartelt & Timper · Persönlich an Ihrer Seite.0202 69867611
BT RechtsanwälteKontakt aufnehmen

Ihre Orientierung

BT Rechtsanwälte · Bartelt & Timper

Jetzt anrufen 0202 69867611Nachricht schreiben

INSOLVENZRECHT

Verfahrenskostenstundung

Kann ein Schuldner die Kosten des Insolvenzverfahrens nicht aufbringen, kann das Gericht eine Verfahrenskostenstundung gewähren. Die Staatskasse übernimmt dann zunächst die Kosten, die später aus der Masse oder gar nicht beglichen werden.

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026

Was bedeutet der Begriff?

Kann ein Schuldner die Kosten des Insolvenzverfahrens nicht aufbringen, kann das Gericht eine Verfahrenskostenstundung gewähren. Die Staatskasse übernimmt dann zunächst die Kosten, die später aus der Masse oder gar nicht beglichen werden.

Ein Anwalt prüft die Voraussetzungen, stellt Anträge und erläutert, welche Folgen die Stundung für den Ablauf und die Restschuldbefreiung hat.

Einordnung im konkreten Fall

Für die Bewertung sind der Verfahrensstand, Ihre Rolle und die vorhandenen Unterlagen maßgeblich. Die Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

Zurück zur Übersicht

DER ERSTE SCHRITT BEGINNT MIT EINEM GESPRÄCH

Was auch ansteht.
Sprechen wir darüber.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Gemeinsam klären wir, wie wir Sie unterstützen können.

Kontakt aufnehmen 0202 69867611