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RECHTSBERATUNG · HAGEN

Insolvenzrecht in Hagen

BT Rechtsanwälte berät Sie zum Thema Insolvenzrecht am Standort Hagen. Unternehmenskrise, private Schulden oder offene Forderungen: Welche Schritte sinnvoll sind, hängt zunächst von Ihrer Rolle und der wirtschaftlichen Ausgangslage ab.

DIREKT ZU IHREM ANLIEGEN

Sie suchen anwaltliche Unterstützung für Insolvenzrecht in Hagen? Sie erreichen BT Rechtsanwälte unter 02331 2049765. Die Kanzleiadresse lautet Eilper Straße 71–75, 58091 Hagen. Welcher Anwalt Ihr Anliegen übernimmt und wie der Termin stattfindet, stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.

FACHANWALT FÜR INSOLVENZ- UND SANIERUNGSRECHT

Kai Bartelt

Kai Bartelt ist Rechtsanwalt und Partner bei BT Rechtsanwälte. Für ein Gespräch zu Insolvenz und Sanierung nennen Sie bitte seinen Namen und den gewünschten Standort. Die Terminabstimmung erfolgt über die Kanzlei.

Qualifikation und Profil ansehen

Offene Werklohnforderung bei Insolvenz des Auftraggebers

Ein Betrieb hat seine Arbeiten abgeschlossen und wartet noch auf einen Teil des Werklohns. Danach trifft ein Schreiben über das Insolvenzverfahren des Auftraggebers ein. Für die Beratung in Hagen sind nun Vertrag, Leistungsnachweise und die genaue Verfahrensbezeichnung wichtig. Aus einer offenen Rechnung allein ergibt sich noch nicht, wie die Forderung im Verfahren geltend zu machen ist. Bereits erhaltene Teilzahlungen und mögliche Sicherheiten gehören ebenfalls in den Überblick.

Trennen Sie die Frage nach der Forderungshöhe von der Frage nach ihrer Durchsetzung. Legen Sie auch Streit über Abnahme, Mängel oder Gegenforderungen offen.

Diese Unterlagen helfen für Ihren Termin

  • Auftrag und Nachträge
  • Abnahme- oder Leistungsnachweise
  • Insolvenzgerichtliches Schreiben

Ergänzen Sie eine kurze Chronologie und markieren Sie fehlende oder unsichere Angaben. Vollständige Dokumente mit Anlagen sind hilfreicher als einzelne Ausschnitte. Stimmen Sie die Übermittlung vertraulicher Unterlagen vorab mit der Kanzlei ab.

Insolvenzrecht: die Ausgangslage verstehen

Insolvenzberatung beginnt mit einer Bestandsaufnahme. Ein kurzfristiger Engpass ist rechtlich anders zu beurteilen als eine eingetretene Zahlungsunfähigkeit. Auch eine rechnerische Unterdeckung beantwortet die Frage nach einer insolvenzrechtlichen Überschuldung nicht allein. Geschäftsleiter sollten aktuelle Zahlen, Fälligkeiten und belastbare Finanzierungszusagen zusammenführen. Bei Anzeichen einer Insolvenzreife ist eine unverzügliche Prüfung erforderlich; die gesetzlichen Höchstfristen sind keine allgemeine Erlaubnis abzuwarten.

Für Privatpersonen stehen die Gläubigerübersicht, laufende Vollstreckungsmaßnahmen und das verfügbare Einkommen im Vordergrund. Eine außergerichtliche Einigung, ein Insolvenzverfahren und eine mögliche Restschuldbefreiung müssen anhand der persönlichen Voraussetzungen eingeordnet werden. Gläubiger brauchen dagegen eine Prüfung ihrer Forderung, vorhandener Sicherheiten und des konkreten Verfahrensstands. Eine Forderungsanmeldung und die Abwehr einer Insolvenzanfechtung sind verschiedene Aufgaben. Wer mehrere Rollen hat, sollte persönliche Bürgschaften und eine Beteiligung an der betroffenen Gesellschaft ausdrücklich ansprechen.

Fragen für das Beratungsgespräch

  • Welche fälligen Zahlungen können gegenwärtig geleistet werden?
  • Geht es um eigene Schulden, Geschäftsleiterpflichten oder Rechte eines Gläubigers?
  • Welche Gerichtsentscheidungen, Pfändungen oder Rückzahlungsverlangen liegen bereits vor?

Wie es nach der ersten Einordnung weitergeht

Die Beratung soll zunächst klären, welche Entscheidungen dringend sind und welche Handlungsmöglichkeiten überhaupt geprüft werden können. Sanierung, Insolvenzplan und außergerichtliche Einigung sind keine austauschbaren Standardlösungen. Für Verfahren, in denen Kai Bartelt als Verwalter tätig ist, finden berechtigte Beteiligte Hinweise in unserer Gläubigerinformation. Eine persönliche Beratung in eigener Sache ist davon zu unterscheiden.

Die beschriebene Beratungssituation ist ein allgemeines Beispiel. Sie stellt keinen Bericht über ein Mandat oder einen erzielten Erfolg dar.

Bei möglicher Insolvenzreife zählt eine unverzügliche Prüfung. Gesetzliche Höchstfristen sind keine pauschalen Wartezeiten.

Termin in Hagen vorbereiten

Benennen Sie beim ersten Kontakt die beteiligten Personen oder Unternehmen, Ihr Anliegen und bekannte Fristen. Umfang und Vergütung werden vor der weiteren Tätigkeit vereinbart. Die Kanzleiadresse bestimmt nicht automatisch das zuständige Gericht. Eine Anfrage allein begründet keine Mandatsübernahme und wahrt keine Frist.

Rechtsgrundlagen und vertiefende Informationen

Ausführlicher Ratgeber: Insolvenz- und Sanierungsrecht · News und Lexikon zu diesem Thema

Allgemeine Informationen; für eine individuelle Bewertung sind Ihre Unterlagen und der konkrete Sachverhalt maßgeblich.

DER ERSTE SCHRITT BEGINNT MIT EINEM GESPRÄCH

Was auch ansteht.
Sprechen wir darüber.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Gemeinsam klären wir, wie wir Sie unterstützen können.

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