DIREKT ZU IHREM ANLIEGEN
Sie suchen anwaltliche Unterstützung für Insolvenzrecht in Mönchengladbach? Sie erreichen BT Rechtsanwälte unter 02161 2729770. Die Kanzleiadresse lautet Am Nordpark 1, 41069 Mönchengladbach. Welcher Anwalt Ihr Anliegen übernimmt und wie der Termin stattfindet, stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.
FACHANWALT FÜR INSOLVENZ- UND SANIERUNGSRECHT
Kai Bartelt
Kai Bartelt ist Rechtsanwalt und Partner bei BT Rechtsanwälte. Für ein Gespräch zu Insolvenz und Sanierung nennen Sie bitte seinen Namen und den gewünschten Standort. Die Terminabstimmung erfolgt über die Kanzlei.
Qualifikation und Profil ansehenRückforderung bereits erhaltener Zahlungen prüfen
Ein Unternehmen erhält nachträglich die Aufforderung, Zahlungen eines früheren Geschäftspartners zurückzugeben. Begründet wird dies mit einer Insolvenzanfechtung. Für die Einordnung in Mönchengladbach sind Zahlungszeitpunkte, Vertragsgrundlagen und damalige Kommunikation entscheidend. Ein solches Schreiben sollte weder allein wegen des Wortes Insolvenz akzeptiert noch ohne Prüfung zurückgewiesen werden. Es handelt sich um ein eigenes rechtliches Anliegen, das sich von der Anmeldung einer offenen Forderung unterscheidet.
Sichern Sie die damalige Korrespondenz vollständig. Notieren Sie, wann welche Informationen über Zahlungsschwierigkeiten bekannt wurden und welche Frist das Rückforderungsschreiben nennt.
Diese Unterlagen helfen für Ihren Termin
- Anfechtungs- oder Rückforderungsschreiben
- Kontoauszüge zu den betroffenen Zahlungen
- Zeitlich geordnete Geschäftskorrespondenz
Ergänzen Sie eine kurze Chronologie und markieren Sie fehlende oder unsichere Angaben. Vollständige Dokumente mit Anlagen sind hilfreicher als einzelne Ausschnitte. Stimmen Sie die Übermittlung vertraulicher Unterlagen vorab mit der Kanzlei ab.
Insolvenzrecht: die Ausgangslage verstehen
Insolvenzberatung beginnt mit einer Bestandsaufnahme. Ein kurzfristiger Engpass ist rechtlich anders zu beurteilen als eine eingetretene Zahlungsunfähigkeit. Auch eine rechnerische Unterdeckung beantwortet die Frage nach einer insolvenzrechtlichen Überschuldung nicht allein. Geschäftsleiter sollten aktuelle Zahlen, Fälligkeiten und belastbare Finanzierungszusagen zusammenführen. Bei Anzeichen einer Insolvenzreife ist eine unverzügliche Prüfung erforderlich; die gesetzlichen Höchstfristen sind keine allgemeine Erlaubnis abzuwarten.
Für Privatpersonen stehen die Gläubigerübersicht, laufende Vollstreckungsmaßnahmen und das verfügbare Einkommen im Vordergrund. Eine außergerichtliche Einigung, ein Insolvenzverfahren und eine mögliche Restschuldbefreiung müssen anhand der persönlichen Voraussetzungen eingeordnet werden. Gläubiger brauchen dagegen eine Prüfung ihrer Forderung, vorhandener Sicherheiten und des konkreten Verfahrensstands. Eine Forderungsanmeldung und die Abwehr einer Insolvenzanfechtung sind verschiedene Aufgaben. Wer mehrere Rollen hat, sollte persönliche Bürgschaften und eine Beteiligung an der betroffenen Gesellschaft ausdrücklich ansprechen.
Fragen für das Beratungsgespräch
- Welche fälligen Zahlungen können gegenwärtig geleistet werden?
- Geht es um eigene Schulden, Geschäftsleiterpflichten oder Rechte eines Gläubigers?
- Welche Gerichtsentscheidungen, Pfändungen oder Rückzahlungsverlangen liegen bereits vor?
Wie es nach der ersten Einordnung weitergeht
Die Beratung soll zunächst klären, welche Entscheidungen dringend sind und welche Handlungsmöglichkeiten überhaupt geprüft werden können. Sanierung, Insolvenzplan und außergerichtliche Einigung sind keine austauschbaren Standardlösungen. Für Verfahren, in denen Kai Bartelt als Verwalter tätig ist, finden berechtigte Beteiligte Hinweise in unserer Gläubigerinformation. Eine persönliche Beratung in eigener Sache ist davon zu unterscheiden.
Die beschriebene Beratungssituation ist ein allgemeines Beispiel. Sie stellt keinen Bericht über ein Mandat oder einen erzielten Erfolg dar.
Bei möglicher Insolvenzreife zählt eine unverzügliche Prüfung. Gesetzliche Höchstfristen sind keine pauschalen Wartezeiten.
Termin in Mönchengladbach vorbereiten
Benennen Sie beim ersten Kontakt die beteiligten Personen oder Unternehmen, Ihr Anliegen und bekannte Fristen. Umfang und Vergütung werden vor der weiteren Tätigkeit vereinbart. Die Kanzleiadresse bestimmt nicht automatisch das zuständige Gericht. Eine Anfrage allein begründet keine Mandatsübernahme und wahrt keine Frist.
Rechtsgrundlagen und vertiefende Informationen
Ausführlicher Ratgeber: Insolvenz- und Sanierungsrecht · News und Lexikon zu diesem Thema
Allgemeine Informationen; für eine individuelle Bewertung sind Ihre Unterlagen und der konkrete Sachverhalt maßgeblich.
Kontakt aufnehmen 