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ARBEITSRECHT

Freistellung

Bei einer Freistellung wird die Pflicht zur Arbeitsleistung für einen bestimmten Zeitraum aufgehoben oder ausgesetzt. Das bedeutet nicht automatisch, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist. Ob Vergütung fortgezahlt wird, eine Rückkehr verlangt werden kann…

Redaktion: BT Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026

Arbeitspflicht und Vertragsbestand

Bei einer Freistellung wird die Pflicht zur Arbeitsleistung für einen bestimmten Zeitraum aufgehoben oder ausgesetzt. Das bedeutet nicht automatisch, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist. Ob Vergütung fortgezahlt wird, eine Rückkehr verlangt werden kann oder Urlaub angerechnet werden soll, hängt von Grundlage und Ausgestaltung der Regelung ab.

Genau auf den Wortlaut schauen

Unterscheiden Sie widerrufliche und unwiderrufliche Freistellung. Auch Nebentätigkeit, Wettbewerbsbindungen, Dienstwagen und Rückgabe von Arbeitsmitteln können klärungsbedürftig sein. Eine Formulierung in einem Aufhebungsvertrag sollte gemeinsam mit dessen übrigen Bestimmungen gelesen werden. Für die Beratung sind Freistellungsschreiben, Arbeitsvertrag und mögliche Beendigungsvereinbarungen hilfreich. Eine mündliche Mitteilung sollte mit Datum und Inhalt festgehalten werden.

Weiterlesen: Aufhebungsvertrag und Arbeitsrecht.

Rechtsgrundlage / weiterführende Quelle

Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.

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