Redaktion: BT Rechtsanwälte
Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026
Was ein Zeugnis beschreibt
Das einfache Arbeitszeugnis betrifft Art und Dauer der Tätigkeit. Beim qualifizierten Zeugnis werden zusätzlich Leistung und Verhalten beurteilt. Die Angaben sollen klar und verständlich sein. Ein Zeugnis darf nicht durch versteckte Aussagen einen anderen Eindruck vermitteln, als sein äußerer Wortlaut erkennen lässt. Mit Einwilligung des Arbeitnehmers ist nach dem Gesetz auch die elektronische Form möglich.
Worauf Sie achten können
Prüfen Sie Beschäftigungszeitraum, Funktion, wesentliche Aufgaben und tatsächlich übernommene Verantwortung. Eine fehlende wichtige Tätigkeit kann für eine Bewerbung ebenso relevant sein wie eine streitige Bewertung. Halten Sie Vertrag, Aufgabenübersicht und vorhandene Zwischenzeugnisse bereit. Welche Berichtigung verlangt werden kann und wie sie durchgesetzt wird, ist individuell zu beurteilen.
Passend dazu: Aufhebungsvertrag prüfen und Arbeitsrecht.
Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.
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