Redaktion: BT Rechtsanwälte
Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 14.09.2026
Erst das Gesamtpaket verstehen
Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis durch eine Vereinbarung. Wer unterschreibt, trifft damit eine weitreichende Entscheidung. Die angebotene Abfindung ist deshalb nur ein Teil der Bewertung. Ebenso wichtig sind das Ende der Beschäftigung, die Vergütung bis dahin, offene Ansprüche und die berufliche Anschlussplanung. Es gibt kein pauschales Widerrufsrecht, auf das man sich nach jeder Unterschrift verlassen könnte. Lassen Sie einen Entwurf vor der Annahme prüfen, wenn seine Folgen unklar sind.
Diese Regelungen gehören auf die Prüfliste
- Enddatum und Verhältnis zur regulären Kündigungsfrist.
- Höhe, Fälligkeit und Bedingungen einer vereinbarten Abfindung.
- Offenes Gehalt, Provisionen, Boni und andere Vergütungsbestandteile.
- Resturlaub, Zeitguthaben und eine mögliche Freistellung.
- Inhalt und Zeitpunkt des Arbeitszeugnisses.
- Dienstwagen, Arbeitsmittel, Wettbewerbsbindungen und Rückgabepflichten.
- Ausgleichsklauseln, die weitere Ansprüche erfassen könnten.
Eine unklare Klausel sollte nicht allein anhand ihrer Überschrift beurteilt werden. Entscheidend ist ihr vollständiger Wortlaut im Zusammenhang mit der übrigen Vereinbarung. Prüfen Sie auch, ob bereits frühere Absprachen bestehen und welche davon fortgelten sollen.
Arbeitslosengeld gesondert betrachten
Die einvernehmliche Beendigung kann sozialrechtliche Folgen haben. Ob eine Sperrzeit eintritt oder ein wichtiger Grund berücksichtigt werden kann, hängt von den tatsächlichen Umständen ab. Eine Klausel, nach der der Arbeitgeber keine Nachteile erwartet, bindet die zuständige Behörde nicht automatisch. Auch die Einhaltung von Meldepflichten sollte früh geklärt werden. Grundlage für Sperrzeiten ist § 159 SGB III.
Bei Zeitdruck keine Lücken übersehen
Bitten Sie um den vollständigen Entwurf einschließlich Anlagen und halten Sie fest, bis wann eine Rückmeldung erwartet wird. Notieren Sie, ob bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde. Eine laufende Klagefrist wird nicht allein dadurch angehalten, dass über einen Aufhebungsvertrag gesprochen wird. Für die Beratung sind Arbeitsvertrag, letzte Abrechnungen, Kündigung und der Vertragsentwurf besonders hilfreich.
Was die Beratung klären kann
Die Prüfung ordnet rechtliche Risiken, wirtschaftliche Ziele und verhandelbare Punkte. Ein bestimmter Abfindungsbetrag wird damit nicht garantiert. Häufig geht es darum, widersprüchliche Regelungen zu vermeiden und offene Ansprüche ausdrücklich zu behandeln. Der vereinbarte Beratungsumfang bestimmt, ob nur ein Entwurf geprüft oder auch mit der Gegenseite verhandelt wird.
Weiterführend: Arbeitsrecht, Aufhebungsvertrag und Freistellung. Nennen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme bitte vorhandene Fristen und ob schon eine Unterschrift geleistet wurde.
Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.
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