Redaktion: BT Rechtsanwälte
Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026
Kurz erklärt
Mit einer Kündigungsschutzklage kann ein Arbeitnehmer die Wirksamkeit einer Kündigung gerichtlich überprüfen lassen. Grundsätzlich gilt eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Verhandlungen über eine Abfindung ersetzen die rechtzeitige Klageerhebung nicht.
Welche Unterlagen helfen?
Bringen Sie vorhandene Verträge, behördliche oder gerichtliche Schreiben und eine kurze zeitliche Übersicht mit. Kennzeichnen Sie laufende Fristen und geben Sie an, welche Schritte bereits erfolgt sind.
Weiterführende Beratung
Die Begriffsdefinition dient der Orientierung. Für die konkrete Einordnung sind Ihre persönliche Rolle, der vollständige Sachverhalt und die aktuellen Unterlagen maßgeblich.
Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.
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